BGH ebnet Weg für endgültiges Sperren illegaler Webseiten

  26 November 2015    Gelesen: 1398
BGH ebnet Weg für endgültiges Sperren illegaler Webseiten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urheberrecht in der Unterhaltungsindustrie gestärkt: Er erschwert das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Internet deutlich. Laut einem heute verkündeten Urteil müssen auch deutsche Zugangsprovider wie die Telekom oder 1&1 letztlich den Zugang zu den meist ausländischen Webseiten sperren, wenn die geschädigten Rechte-Inhaber die Betreiber der illegalen Seiten oder den Hostprovider nicht ermitteln können.
Die Entscheidung betrifft auch Seiten mit illegal angebotenen Computerspielen oder Software. In den Ausgangsfällen hatten die Gema und der Tonträgerhersteller von der Telekom gefordert, die in Armenien betriebene Seite "3dl.am" sowie die im pazifischen Inselstaat Tonga gemeldete Seite "goldesel.to" zu sperren.

Laut BGH ist die Telekom als Zugangsanbieter erst in der Pflicht, wenn die betroffenen Rechte-Inhaber ernstlich und mit zumutbaren Mitteln versucht haben, die Identität der Webseiteninhaber oder Hostprovider im Ausland zu ermitteln. Dazu müssten sie Detekteien einschalten oder sich an dortige Behörden wenden. Scheiterten diese Ermittlungen, seien hiesige Zugangsprovider zum Sperren verpflichtet. Tonga hat allerdings bislang jede Auskunft über die Identität von Webseitenbetreibern verweigert.
Zu einer Sperrung sind die Zugangsprovider laut BGH selbst dann verpflichtet, wenn auf den Seiten auch einige rechtmäßige Inhalte vorhanden sind. Dahinter könnten sich die Betreiber der illegalen Seiten künftig nicht mehr verstecken, sagte der Vorsitzende Wolfgang Büscher. Dass die Betreiber der Seiten nach einer Sperre leicht eine andere ins Netz stellen, ändere nichts an der Sperrpflicht, weil damit der Zugang zu illegalen Inhalten "zumindest erschwert" werde, sagte Büscher.

Die Unterhaltungsindustrie in Deutschland geht mit der von ihr gegründeten Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen vor. Sie spricht mit Blick auf solche Seiten von einem "parasitären Geschäftsmodell digitaler Hehler".

Einer der größten in dieser Branche war der Deutsche Kim Schmitz, der sich in Kim Dotcom umbenannte. Er soll nach Berechnungen von US-Behörden mit der Seite Megaupload über 150 Millionen Euro Gewinn gemacht haben. Seinen Fall stufte das FBI als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.

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