Warum musste Jenisa (†8) sterben?

  23 September 2015    Gelesen: 902
Warum musste Jenisa (†8) sterben?
Mutter im Gerichtssaal zusammengebrochen

Acht Jahre mussten Jenisas Eltern auf diesen Prozess warten. Acht lange Jahre bis sie dem mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter in die Augen schauen konnten. Sie wollen nur eins wissen: Warum musste Jenisa (†8) sterben? Doch der Angeklagte schweigt.
Es ist eine unglaublich schwierige Situation für die Eltern. Als die Verteidigung direkt zu Beginn die Einstellung des Prozesses beantragt, bricht die Mutter im Gerichtssaal zusammen und muss von Sanitätern versorgt werden. "Die ganze Familie ist emotional geschädigt", sagt Benjamin Schmidt, Anwalt der Familie. "Nicht nur ein Kind wurde getötet, sondern eine ganze Familie zerstört." Die Mutter kann nicht weiter an dem Prozess teilnehmen, der Vater kämpft so gut er kann.

Die Fahnder hatten Ibrahim B. schon kurz nach Jenisas Verschwinden im Visier, doch ihm konnte damals nichts nachgewiesen werden. Der 44-Jährige soll die Nichte seiner damaligen Lebensgefährtin in sein Auto gelockt, in einen Wald gefahren und dort sexuell missbraucht und getötet zu haben. Ihre Leiche wurde erst im vergangenen Jahr entdeckt.

B. sitzt bereits wegen Mordes an einem kleinen Jungen im Gefängnis. Dort hatte er Mithäftlingen gestanden, auch Jenisa getötet zu haben. Er soll sogar das Waldstück verraten haben, in dem Fahnder vor einem Jahr tatsächlich das Skelett des Kindes gefunden haben. So kam er wieder in den Fokus der Ermittlungen. Wie schon bei der Polizei schweigt der Angeklagte jedoch zu Prozessauftakt zu den Vorwürfen und verweigert jegliche Angaben auch zu seiner Person.

Die Frage nach dem Warum bleibt somit noch unerklärt. Wie in B.s erstem Prozess kommt auch hier Rache als Motiv zur Sprache. Die Familie seiner Ex-Partnerin, Roma aus Albanien, habe ihn immer wieder gedemütigt, soll der aus der Türkei stammende Angeklagte den Mithäftlingen erzählt haben. Aus Rache habe er damals Dano getötet, der Roma war - und auch Jenisa soll er deswegen umgebracht haben.

Sollte B. am Ende verurteilt werden, liegt das Strafmaß weiter als bei einer lebenslangen Haft. Bei einer besonderen Schwere der Schuld wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

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