Die Gesetzesvorschläge sehen vor, bestimmte Maßnahmen des seit dem Jahr 2015 geltenden Ausnahmezustands in abgeschwächter Form ins normale Recht zu übernehmen. So könnte der Innenminister zwar keine Hausarreste gegen mutmaßliche Terror-Gefährder verhängen. Den Betroffenen könnte aber vorgeschrieben werden, ihre Gemeinde nicht zu verlassen. Auch Hausdurchsuchungen außerhalb von Justizermittlungen wären weiter möglich, allerdings nur nach Genehmigung eines Richters.
Kritiker befürchten, die neuen Regeln könnten eine Art "permanenten Ausnahmezustand" schaffen. Frankreich war in den vergangenen Jahren Ziel einer Reihe islamistischer Anschläge, bei denen fast 240 Menschen ermordet wurden. Das Parlament hatte den Ausnahmezustand bereits bis zum 1. November verlängert.
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