Akte der Kalbadschar Geiseln im europäischen Gerichtshof

  01 Auqust 2017    Gelesen: 1609
Akte der Kalbadschar Geiseln im europäischen Gerichtshof
Die Akte der Geiseln Dilgam Asgerov und Schahbaz Guliyev in Armenien wird im europäischen Gerichtshof angeschaut.
Wie AzVision mitteilt, hat darüber der Abgeordnete Fariz Namazli in seinem ‘‘Facebook‘‘ Account geteilt.

Die Lebensgefährtinnen von Dilgam Asgerov und Schahbaz Guliyev haben Fragen an die armenische Regierung gestellt:

Artikel 3 – Niemand darf einer Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

5.2 - Jeder, der verhaftet wird, wird unverzüglich in einer Sprache, die er versteht, über die Gründe für seine Verhaftung und gegen jede Anklage gegen ihn informiert.

Artikel 5.3 - Jeder wird sofort vor einem Richter oder einem anderen gesetzlich ermächtigten Beamten zur Ausübung gerichtlicher Gewalt gebracht.

Artikel 5.4 Jeder, der seine Freiheit durch Verhaftung oder Inhaftierung entzogen hat, ist berechtigt, ein Verfahren einzuleiten, durch das die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung von einem Gericht rasch beschlossen und seine Freilassung angeordnet wird, wenn die Inhaftierung nicht rechtmäßig ist.

Artikel 6.1 - Jeder hat Anspruch auf eine faire und öffentliche Anhörung innerhalb einer angemessenen Frist durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht, das gesetzlich festgelegt ist.

Artikel 6.2 - Jeder, der mit einer Straftat belegt ist, wird unschuldig angenommen, bis er nach dem Gesetz schuldig ist.

Artikel 6.3a - Jeder hat die Rechte, um in einer Sprache, die er versteht und im Detail, über die Art und die Ursache der Anklage gegen ihn informiert zu werden.

Artikel 6.3b Jeder hat die Rechte, angemessene Zeit und Einrichtungen für die Vorbereitung seiner Verteidigung zu haben.

Artikel 6.3c - Jeder hat die Rechte, sich persönlich zu verteidigen oder durch Rechtshilfe seiner eigenen Wahl zu verteidigen, oder, wenn er nicht genügend Mittel hat, um Rechtshilfe zu zahlen, um es frei zu geben, wenn die Interessen der Gerechtigkeit dies erfordern.

Artikel 8 - Jeder hat das Recht, für sein Privat- und Familienleben, sein Zuhause und seine Korrespondenz zu respektieren.

Artikel 2 vom Protokol 4 - Jeder ist frei, jedes Land zu verlassen, einschließlich seines eigenen.

Artikel 7 - Niemand darf einer Straftat wegen einer Handlung oder Unterlassung, die nach dem nationalen oder internationalen Recht zum Zeitpunkt der Begehung einer Straftat keine Straftat darstellte, schuldig gemacht werden.

Artikel 13 - Jeder, dessen Rechte und Freiheiten, wie er in diesem Übereinkommen dargelegt ist, verletzt wird, hat einen wirksamen Rechtsbehelf vor einer nationalen Behörde, ungeachtet dessen, dass die Verletzung von Personen erfolgt, die offiziell handeln.

Artikel 14 - Der Genuss der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung aus Gründen wie Geschlecht, Rasse, Farbe, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Meinung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vereinigung mit einer nationalen Minderheit, Geburt oder sonstiger Status.

Der Abgeordnete hat hinzugefügt,dass die Rechte der Antragsteller von Anar Bagirov verteidigt werden. Außerdem hat F.Namazli betont, dass das Gericht vom Staat Dokumente über die Gesundheitliche Situation von Dilgam und Schahbaz gefordert hat.

Zaur Bandaliyev

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