Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte bekam vier Jahre Haft, der 24 Jahre alte Bootsführer zweieinhalb Jahre. Den dritten einschlägig vorbestraften Angeklagten, der als eine Art Vermittler wirkte, verurteilte das Gericht unter Einbeziehung der früheren Strafe zu zwei Jahren auf Bewährung.
Die Schleuserfahrten hatten vom türkischen Izmir über das Mittelmeer nach Griechenland geführt. Bei einer der Passagen im September 2015 stieß das völlig überladene und unbeleuchtete Schlauchboot kurz vor der Insel Lesbos nachts mit einem Frachter zusammen. 13 Menschen starben, zwei Kinder werden bis heute vermisst.
Staatsanwaltschaft forderte bis zu zwölfeinhalb Jahre Haft
Der Hauptangeklagte hatte in dem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Er soll laut Anklage syrische Landsleute in der Türkei angesprochen und die lebensgefährlichen Bootsfahrten vermittelt haben. Der Bootsführer war selbst ein Flüchtling, der für die Übernahme des Ruders umsonst mitfahren durfte. Der dritte Angeklagte, 34, hielt Kontakt zu Familienangehörigen von Flüchtlingen in Deutschland.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 27-Jährigen zwölfeinhalb Jahre Haft gefordert, für den Bootsführer sechseinhalb Jahre und für den dritten Mann dreieinhalb Jahre. Die Verteidigung hielt hingegen drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten für ausreichend. Beim Bootsführer plädierte sie auf Freispruch oder ersatzweise auf eine Bewährungsstrafe, beim dritten forderte sie ebenfalls Freispruch.
Die Anklageschrift listete zwischen Juli und November 2015 sechs Fahrten mit insgesamt rund 250 Menschen auf, überwiegend syrische Landsleute aus einem Flüchtlingslager in Aleppo. Pro Flüchtling wurden etwa tausend Euro kassiert.
Das Verfahren fand in Traunstein statt, weil mindestens einer der Angeklagten zum Zeitpunkt seiner Festnahme 2016 in dem Gerichtsbezirk wohnte. Die Anklage lautet auf gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge.
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