Prozess um Mord an Studentin

  05 September 2017    Gelesen: 1134
Prozess um Mord an Studentin
Er soll eine Studentin vergewaltigt und getötet haben. Nun muss sich Hussein K. dafür vor Gericht verantworten. Dabei ist nicht einmal klar, wer der Tatverdächtige eigentlich ist.

"Mord aus Heimtücke und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs in Tateinheit mit dem Verbrechen der besonders schweren Vergewaltigung" lautet der Vorwurf des Landgerichts Freiburg gegen Hussein K. Der Mann soll eine 19 Jahre alte Medizinstudentin in der Nacht vom 16. Oktober 2016 erst vergewaltigt und anschließend getötet haben. Nun muss er sich dafür vor Gericht verantworten.

Maria L. wohnt erst seit einer Woche in Freiburg und ist in der Tatnacht mit dem Fahrrad auf dem Weg von einer Party zurück in ihr Studentenwohnheim, als sie am Flussufer in der Nähe des Fußballstadions des SC Freiburg angegriffen wird. Die 19-Jährige stirbt laut Obduktionsbericht durch Ertrinken, denn ihr Peiniger legt sie nach dem sexuellen Übergriff bewusstlos in den Fluss Dreisam. Sie ist laut Polizei ein Zufallsopfer. Erst am nächsten Morgen wird ihre Leiche von einer Joggerin entdeckt.

Sieben Wochen dauert es, bis die Ermittler auf die Spur von Hussein K. stoßen und ihn festnehmen. Die Aufnahmen einer Überwachungskamera an einer Freiburger Straßenbahnhaltestelle liefern den entscheidenden Hinweis. Sie zeichnen in der Tatnacht einen Mann mit auffälliger Frisur in der Nähe des Tatorts auf. Dort finden die Beamten in einem Gebüsch ein blondgefärbtes Haar. Eine Polizistin stellt den Zusammenhang zwischen den Haaren am Fundort der Leiche und dem auffällig frisierten Mann von den Bildern der Überwachungskamera her. Weitere DNA-Spuren vom Tatort deuten auf Hussein K. hin.

Heranwachsender oder Erwachsener

Im Prozess wird aber nicht nur über eine mögliche Schuld des Mannes am Tod von Maria L. verhandelt. Denn noch immer ist unklar, woher Hussein K. stammt und wie alt er ist. Diese Information könnte aber großen Einfluss auf eine mögliche Verurteilung haben. Denn der Beschuldigte gibt an, zum Tatzeitpunkt kurz vor seinem 17. Geburtstag gestanden zu haben. Damit fällt seine mutmaßliche Tat unter das Jugendstrafrecht. Aus diesem Grund wird vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg verhandelt.

Zwei vom Gericht beauftragte Gutachter bescheinigen allerdings, dass der Beschuldigte mindestens 19 Jahre, möglicherweise sogar 22 Jahre alt ist. Die Staatsanwaltschaft sieht es laut der "Badischen Zeitung" für erwiesen an, dass Hussein K. zum Tatzeitpunkt über 18 Jahre alt war und damit als Heranwachsender gilt. Ein verlorener Zahn des Angeklagten soll das belegen.

Sollte er über 21 Jahre alt sein, würde die Jugendkammer ihn nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen. Dann drohen ihm eine lebenslange Haft oder eine Sicherungsverwahrung. Nach Jugendstrafrecht können maximal 15 Jahre Haft angeordnet werden.

Fehler griechischer Behörden

Nicht geklärt ist bisher auch, woher Hussein K. ursprünglich stammt. Die Behörden gehen davon aus, dass er aus Afghanistan kommt. Bevor er nach Deutschland einreiste, hat er in Griechenland gelebt, wo er ebenfalls zwei Jahre im Gefängnis saß. 2013 hatte er eine 20-Jährige auf der Insel Korfu schwer verletzt als er sie eine Klippe hinunterstieß. Ein griechisches Gericht verurteilte ihn dafür zu zehn Jahren Haft. Nach zwei Jahren entließ ihn die Justiz allerdings gegen Auflagen.

Weil die griechischen Behörden seine Straftat aber nicht an die internationalen Sicherheitsbehörden weiterleiteten, kann Hussein K. unbemerkt nach Deutschland flüchten. Er wandert ohne Papiere als Geflohener in Deutschland ein und gibt an, minderjährig und unbegleitet zu sein. Somit fällt er in die Zuständigkeit des Jugendamtes.

Klar ist, dass Hussein K. aufgrund der Einstufung des "Mordes aus Heimtücke" und der "besonders schweren Vergewaltigung" wegen Mordes angeklagt wird. Der Prozess ist für 16 Verhandlungstage angesetzt, eine Entscheidung soll am 8. Dezember fallen. In dieser Zeit werden 45 Zeugen und zehn Sachverständige vernommen. Sie sollen unter anderem zum Alter und zur Herkunft des mutmaßlichen Täters aussagen.

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