Am 9. Novemberg soll das Oberverwaltungsgericht Münster darüber entscheiden, ob das derzeitige Islam-Unterricht in den Schulen in NRW unter Schulaufsicht des Landes stattfinden soll oder die beiden islamischen Verbände berechtigt sind, die Inhalte des Unterrichts in dem Maße mitzubestimmen, die ihnen zusteht. Bislang wird ihnen das laut eigenen Angaben nicht ausreichend gestattet. Nach dem Landesgesetz sind Lehrpläne und Lehrbücher für den Religionsunterricht im Einvernehmen mit der Kirche oder Religionsgemeinschaft zu bestimmen. Ausserdem steht ihnen das Recht zu, dass der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit ihren Lehren und Anforderungen erteilt wird. Dabei berufen sich die Verbände auf das religiöse Selbstbestimmungsrecht. Darüber hinaus fordern die beiden Verbände für jede islamische Religionsgemeinschaft in Deutschland einen eigenen Religionsunterricht.
Die NRW-Landesregierung hatte bislang die islamischen Dachverbände nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt, stattdessen lange Zeit hingehalten und stetig versucht die Kontrolle über die Inhalte und Zusammensetzung des Unterrichts zu behalten. Die jüngsten Ereignisse in NRW sowie Zerwürfnisse zwischen dem Land und den islamischen Verbänden, haben die Gemeinschaften dazu bewegt, ihr Recht selbst vor Gericht einzufordern und so einen anerkannten Status zu erhalten.
Die NRW-Landesregierung ist über den Vorstoß nicht begeistert. Die neue Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) will sich dennoch dafür einsetzen, dass die Kooperation in der jetzigen Form fortgesetzt wird: "Ich setze auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit mit den in den Beirat berufenen Vertreterinnen und Vertreter der islamischen Verbände sowie aus Wissenschaft und Religionspädagogik." Kritischer sieht es die Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU): "Ich hätte ein Problem damit, wenn diese beiden Verbände als Religionsgemeinschaften anerkannt würden."
Zuletzt wurde den beiden Verbänden medial unterstellt, aus dem Ausland finanziert und ideologisch beeinflusst zu werden. Der ZMD bestreitet die Meldungen über eine finanzielle oder ideelle Verbindung zum Ausland. Im Grundsatz hält die Bundesregierung eine Finanzierung aus dem Ausland nicht als Hindernis für eine stärkere Verortung der islamischen Organisationen in Deutschland, die integrationspolitisch erforderlich sei. Unter bestimmten Voraussetzungen könne eine ausländische Finanzierung und Steuerung islamischer Vereine zwar problematisch sein, wobei Finanzierung nicht gleich Steuerung bedeuten müsse, so die Bundesregierung auf eine Klein Anfrage der Grünen. Ein gesetzliches Verbot der Auslandsfinanzierung von Religionsgemeinschaften würde zudem in das religiöse Selbstbestimmungsrecht des Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) verstoßen.
Einmal mehr wird deutlich, dass Teile der Politik und Gesellschaft keine Vorstellung haben, wie sie das vom Grundgesetz verbriefte Recht auf Gleichberechtigung und Gleichstellung der Muslime religionsverfassungsrechtlich umsetzen sollten. Ausgrenzungsdebatten oder fehlende konkrete Lösungsvorschläge, wie der Islam als deutsche Religionsgemeinschaft langfristig gefestigt werden soll, verhindert Integration als gleichberechtigte Teilhabe, stärkt die Hardliner auf allen Seiten und vergiftet das ohnehin strapazierte Klima des gemeinsamen Zusammenlebens. Zentralrat der Muslime auf die jüngsten Pressemeldungen
Der Islamrat, der 2014 in der Landesreligionsgemeinschaft sich zur "Islamische Religionsgemeinschaft NRW" umstruktruiert hat, ist u.a. durch die größte Mitgliedsgemeinschaft, der "Islamische Gemeinschaft Millî Görüş" vertreten. Hinzu kommen Gemeinden der Nurculuk-Bewegung, alevitische und andere Gemeinden. Der Islamrat ist Mitglied im Koordinationsrat der Muslime (KRM).
Heute sind im Islamrat 25 Mitgliedsgemeinschaften mit über 400 Moscheegemeinden vertreten, von denen sich 150 in Nordrhein-Westfalen befinden. Dazu kommen über 1.000 Einrichtungen, die sich der Frauen-, Jugend- und Sozialarbeit widmen, sowie Bildungseinrichtungen, Eltern-und Nachhilfevereine.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) gilt neben der größeren Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DİTİB), dem Verband der Islamischen Kulturzentren, der Alevitischen Gemeinde Deutschland und dem Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland als einer der islamischen Dachverbände in Deutschland. Der Verband vertritt über seine 21 Mitgliedsorganisationen.
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