Der Gerichtshof begründete diesen Schritt am Dienstag mit dem Diskriminierungsverbot. "Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute [...] nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren", hieß es weiter. Die so genannte Homo-Ehe ist damit laut Gericht ab 1. Januar 2019 möglich. In Deutschland gilt die "Ehe für alle" seit dem 1. Oktober. Die Union hatte bei der Abstimmung im Bundestag den Fraktionszwang aufgehoben. ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat sich bisher ablehnend zur "Homo-Ehe" geäußert. Kritiker werfen dem Verfassungsgerichtshof vor, mit dieser Entscheidung seine Normenkontrollkompetenz überschritten und sich selbst Gesetzgebungsbefugnisse angeeignet zu haben.
Quelle:deutsch.rt
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