Oberstes Gericht gibt Weg für die "Ehe für alle" ab 2019 frei

  05 Dezember 2017    Gelesen: 700
Oberstes Gericht gibt Weg für die "Ehe für alle" ab 2019 frei
In Österreich ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig die "Ehe für alle" erlaubt. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare eine staatlich als solche anerkannte Ehe eingehen.
Der Gerichtshof begründete diesen Schritt am Dienstag mit dem Diskriminierungsverbot. "Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute [...] nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren", hieß es weiter. Die so genannte Homo-Ehe ist damit laut Gericht ab 1. Januar 2019 möglich. In Deutschland gilt die "Ehe für alle" seit dem 1. Oktober. Die Union hatte bei der Abstimmung im Bundestag den Fraktionszwang aufgehoben. ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat sich bisher ablehnend zur "Homo-Ehe" geäußert. Kritiker werfen dem Verfassungsgerichtshof vor, mit dieser Entscheidung seine Normenkontrollkompetenz überschritten und sich selbst Gesetzgebungsbefugnisse angeeignet zu haben.

Quelle:deutsch.rt

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