Übersetzer bezweifelt Angaben des Vaters

  09 Dezember 2017    Gelesen: 601
Übersetzer bezweifelt Angaben des Vaters
Sein Vater sei tot, sagt Hussein K. zu Beginn des Mordprozess gegen ihn aus. Nun überrascht das Gericht mit neuen Informationen zu seinem Alter. Die stammen vom Vater - und stehen im krassen Gegensatz zu K.s eigenen Angaben. Das wirft Fragen auf.
Der im Mordprozess Freiburg vor der Jugendkammer angeklagte Flüchtling Hussein K. ist seinem Vater zufolge wesentlich älter als angegeben - doch letzte Gewissheit bringt das nicht. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdatum den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Landgericht Freiburg mit. Das habe der im Iran lebende Vater des Angeklagten dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt.

Hussein K. wäre demnach 33 Jahre alt, zur Tatzeit vor knapp 14 Monaten wäre er 32 Jahre alt gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre gewesen alt zu sein. Zudem hatte er gesagt, sein Vater lebe nicht mehr.

Die Aussage des Vaters stehe im Widerspruch zu den Angaben, die Hussein K. in dem Prozess gemacht habe, sagte Richterin Schenk. Hussein K. hatte angegeben, sein Vater sei in Afghanistan bei Kämpfen mit den Taliban ums Leben gekommen. Über das beschlagnahmte Handy von Hussein K. und einer dort eingespeicherten Nummer habe das Gericht den Vater aber nun im Iran telefonisch erreicht. Die Nummer hatte Hussein K. dem Gericht an den vergangenen Verhandlungstagen im November genannt. Über sie, sagte er damals, könne seine Mutter erreicht werden. Das Gericht wählte nun die Nummer - und erreichte den Vater.

Missverständnis beim Vorlesen

Es gebe jedoch Unsicherheiten, sagte die Richterin: Der Dolmetscher, der das Telefonat im Beisein zweier Richter führte, habe darauf hingewiesen, dass es sich möglicherweise um Daten aus dem persischen Kalender handeln könnte. Diese müssten im Zweifel umgerechnet werden. Zudem habe der Mann angegeben, Analphabet zu sein. Es sei nicht auszuschließen, dass er nicht verstanden habe, dass er als direkter Angehöriger das Recht habe, keine Angaben zu machen, sagte Schenk. Dies fuße möglicherweise auf einem anderen Rechtsverständnis.

Schriftlich liege das Dokument mit dem Geburtsdatum dem Gericht nicht vor, der Vater habe es am Telefon vorgelesen. Ob der Vater in dem Prozess persönlich als Zeuge erscheinen könnte, sei noch unklar. Hussein K. nahm die Worte der Richterin ohne äußerliche Regung zur Kenntnis. Sein Anwalt Sebastian Glathe sagte, er werde zu einem späteren Zeitpunkt eine Erklärung abgeben. Rechtlich bewerten wollte er die neuen Informationen noch nicht.

Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Er lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Von den Behörden überprüft wurden seine Altersangaben den Angaben zufolge nicht.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Der Prozess beschäftigt sich auch mit dem Alter des Angeklagten: Dieses hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Es geht dabei um die Frage, ob in dem Fall Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht gilt.

Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Entsprechende Gutachten stützen das, können ein konkretes Alter aber nicht nennen. Ein Urteil soll es im Frühjahr geben.

Das Verbrechen hatte noch vor dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt eine Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Danach war er untergetaucht und im November 2015 nach Deutschland gekommen. Der Prozess in Freiburg wird am 21. Dezember fortgesetzt.

Quelle: n-tv.de

Tags:


Newsticker