Mit dem Lynchmord habe der Schüler die durch die Vergewaltigung der Schwester beschädigte Familienehre wieder herstellen wollen, sagte der Vorsitzende Richter, Stefan Bürgelin, zur Urteilsbegründung. Sein Vater habe dies nicht verhindert, sondern den Jugendlichen bestärkt und unterstützt. Mit den Strafmaßen folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Weil der Schüler zur Tatzeit im Juni 2014 17 Jahre und damit noch nicht volljährig war, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ihm drohten maximal zehn Jahre Haft.
Das Opfer, ein 27 Jahre alter Mann, starb am Tatort durch 23 Messerstiche in Körper, Gesicht und Hals. Die Polizei hatte nach dem mutmaßlichen Vergewaltiger in den Tagen zuvor gefahndet, konnte ihn jedoch nicht finden, weil er untergetaucht war.
Die Familie, die den Mann bei der Polizei angezeigt hatte, machte sich eigenständig auf die Suche und wurde über soziale Netzwerke im Internet fündig. Unter einem Vorwand lockte sie den 27-Jährigen sechs Tage nach der Vergewaltigung an einen Parkplatz bei Neuenburg am Rhein bei Freiburg nahe der Autobahn. Dort kam es zu der tödlichen Bluttat.
Vor Gericht hatten die Angeklagten die Tat zugegeben, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Bewaffnet hatten sie sich den Angaben zufolge mit Messer, Schlagstock und Elektroschockgerät.
Neben Vater und Sohn wurden zwei Komplizen, 19 Jahre und 21 Jahre alt, verurteilt. Der 21-Jährige, der das Opfer nach Überzeugung des Gerichts während der tödlichen Attacken festgehalten hatte, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Der 19-Jährige, der das Treffen arrangiert hatte, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung nach Jugendstrafrecht verurteilt. Beide haben sich nach Ansicht des Gerichts der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsanwälte der zwei Hauptangeklagten kündigten an, Revision einzulegen. Vor allem die Rolle des Vaters sei vom Gericht falsch gewertet worden, sagten sie zur Begründung.
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