Der in Deutschland geborene und aufgewachsene Türke war in Berlin 2015 wegen Unterstützung der islamistischen Organisation Dschunud al-Scham zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte der Organisation in Syrien größere Geldmengen überlassen.
Die Ausländerbehörde ordnete 2016 die Ausweisung an, gegen die sich der Mann bis vor das Bundesverfassungsgericht wehrte. Der Betroffene verwies unter anderem auf ein Papier von Amnesty International (AI), wonach ein Terrorverdächtiger in der türkischen Haft schwer geschlagen und gefoltert worden sei.
Die Verfassungshüter entschieden nun mit Blick auf das AI-Schreiben, dass das zuständige Gericht sich bei solchen "ernsthaften Anhaltspunkten" für drohende Foltergefahren noch vor einer Rückführung über die Verhältnisse im Zielstaat informieren und von den dortigen Behörden die Zusicherung einholen müsse, dass dem Betroffenen keine Menschenrechtsverletzungen drohten.
Quelle: n-tv.de
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