„Zwischen 1964 und heute, da liegen Welten dazwischen“, sagte Verfassungsrichter Andreas Paulus in der mündlichen Verhandlung. In den ostdeutschen Bundesländern gehen die Einheitswerte theoretisch sogar auf Daten aus dem Jahr 1935 zurück. Eine endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Sache könnte sich allerdings noch einige Monate hinziehen.
Die insgesamt fünf Verfahren, die in Karlsruhe anhängig sind, haben große Bedeutung für Immobilienbesitzer, Mieter, Städte und Gemeinden. Denn nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes – und das schon seit dem Jahr 2009.
14 Milliarden Euro pro Jahr für die Gemeinden
Das bedeutet: Die Grundsteuer muss dringend reformiert werden. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequelle für Kommunen. Über sie fließen pro Jahr fast 14 Milliarden Euro in die Gemeindekassen. Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung vermieten, geben die Grundsteuer in der Regel über die Betriebskosten an ihre Mieter weiter. Von steigenden Grundsteuern sind also auch sie betroffen.
Im Mittelpunkt der Verhandlung in Karlsruhe stand die Frage, ob die einmal festgestellten Einheitswerte aus der Vergangenheit heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Vertreter der Bundesregierung und der Kläger äußerten gegensätzliche Überzeugungen. Die Bundesverfassungsrichter bohrten mehrfach nach, wie sich die mehr als ein halbes Jahrhundert alten Zahlen heute noch rechtfertigen lassen. Nach Angaben der Berliner Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD) werden Immobilien bei gravierenden Veränderungen wie Sanierungen aber auch neu bewertet.
welt.de
Tags: