Der Kläger war im November 2004 von den Sicherheitskräften des staatlichen Bahnunternehmens SNCF aufgegriffen worden. Sie hatten ihn zu Unrecht verdächtigt, Steine auf Züge geworfen zu haben. Der Mann wurde zu Boden gerungen und er bekam Handschellen angelegt. Polizisten übernahmen und fuhren mit dem Mann in Richtung Revier.
Bei der Ankunft fiel der Festgenommene ins Koma. Er wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Später wurden schwere Gehirnschädigungen bei ihm festgestellt. Der Mann ist heute auf einen Rollstuhl und im Alltag auf Hilfe angewiesen.
Die französischen Behörden hätten keine glaubhaften Argumente dafür geliefert, dass die Verletzungen des Mannes schon aus der Zeit vor der Festnahme stammten, urteilten die Straßburger Richter. Frankreich habe daher gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen: gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung. (dpa)
Tags: