Im Oktober 2016 sollte der Jäger Wolfgang P. seine 31 Waffen verlieren. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei stürmte die Wohnung des "Reichsbürgers" im bayerischen Georgensgmünd. Doch P., der eine schusssichere Weste angelegt hatte, eröffnete im Treppenhaus das Feuer auf die Beamten. Ein Polizist starb, drei seiner Kollegen wurden zum Teil schwer verletzt. Das Landgericht Nürnberg verurteilte P. daher wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
Die Eskalation in der fränkischen Provinz war nur ein Beispiel aus jüngerer Zeit dafür, wie gefährlich legale Schusswaffen in den Händen von Extremisten sein können. Nicht nur "Reichsbürger" als Angehörige dieser kruden Sammlungsbewegung, die die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt, pflegen ihr Faible für Pistolen und Gewehre. Hunderte "Reichsbürger" sollen laut Verfassungsschutz legal Waffen besitzen.
In einer vertraulichen Analyse der Sicherheitsbehörden heißt es, der rechten Szene wohne "eine starke Affinität zu Waffen und Sprengstoffen inne". Sie verfüge über eine "erhebliche Anzahl" von Waffen und Munition, teilweise aus "legalem Besitz". Doch das soll sich nun ändern.
Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat nach SPIEGEL-Informationen an diesem Freitag deshalb eine Bundesratsinitiative gestartet, er will das Waffenrecht erneut verschärfen lassen. Die Behörden sollen somit in die Lage versetzt werden, Extremisten konsequenter als bislang Waffen entziehen zu können. Ähnliche Vorstöße hatte es schon in der Vergangenheit gegeben, doch Beuths Vorschlag geht weiter.
"Wer Hass-Parolen skandierend oder mit brutaler Gewalt auf die Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinwirken will, darf keinen legalen Zugang zu Waffen haben", so Beuth. "Uns allen muss daran gelegen sein, die Tatmittel von Extremisten einzuschränken. Denn jeder Extremist mit einer Waffe in der Hand stellt eine Gefahr dar."
Konkret will Beuth erreichen, dass diejenigen automatisch als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes gelten, deren Daten von einer Verfassungsschutzbehörde erfasst wurden. Ihnen soll in diesem Fall die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen oder gar nicht erst erteilt werden. Dazu müsse auch das Zusammenspiel zwischen Inlandsnachrichtendienst und Kommunen verbessert werden, heißt es aus Beuths Ressort.
Bislang sieht die Rechtslage vor, dass die Verfassungsschutzämter das Nationale Waffenregister des Bundesverwaltungsamts in Köln permanent nach Extremisten durchsuchen und dann die Kommunen informieren müssen. "Dadurch sind Informationslücken vorprogrammiert", so Beuth. "Aus meiner Sicht ist der umgekehrte Weg der deutlich bessere." Die Waffenbehörden müssten den Verfassungsschutz nach Erkenntnissen über diejenigen fragen, die Waffen hätten oder haben wollten. Und die Dienste wiederum seien verpflichtet, den Kommunen zu antworten.
Das Waffengesetz war auf Betreiben Hessens bereits 2017 verschärft worden. Seither reicht ein begründeter Verdacht, um bestimmten Personen legale Waffen vorzuenthalten. Hessens Innenminister Beuth betont, dass "unbescholtenen" Jägern oder Sportschützen keine Nachteile aus der neuerlichen Verschärfung des Waffengesetzes entstünden. Mögliche Vorbehalt seien unbegründet. "Nur Extremisten müssen dann um ihre Waffen fürchten - und das zu Recht", so Beuth.
Quelle : spiegel.de
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