Im Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil liegt der Strafantrag vor. Staatsanwältin Barbara Loppacher verlangt für Thomas N. für das vierfache Tötungsdelikt und weiteren Delikt die Maximalstrafe, also eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung.
Staatsanwältin Barbara Loppacher erklärt zum Auftakt ihres Plädoyers, dass Vieles im Verfahren zum vierfachen Tötungsdelikt unbegreiflich sei und sprachlos mache. Der erste Verhandlungstag vom Dienstag habe in dieser Hinsicht wenig Aufklärung gebracht. Effektive Klarheit über die Motivation des Beschuldigten werde sie auch mit ihrem Plädoyer nicht schaffen können. Trotzdem werde sie es versuchen.
Die Anklage zeigt detailliert auf, wie die Geschehnisse vor dem 21. Dezember 2015 abgelaufen sind, wie die Tat ablief und was nach dem vierfachen Tötungsdelikt geschehen ist. Staatsanwältin Loppacher stützt sich dabei auf die Anklageschrift, die am Montag veröffentlicht wurde. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es darzulegen, dass Thomas N. sämtliche ihm vorgeworfenen neun Straftaten begangen hat. Die Vorwürfe reichen von Mord über Geiselnahme bis zu mehrfacher Pornografie. Den Artikel zur Anklageschrift finden Sie hier.
Die Tat vom 21. Dezember ist gemäss der Staatsanwältin von Anfang an geplant gewesen. Alle Tötungen wurden gemäss Loppacher von Thomas N. skrupellos durchgeführt. Dies gelte unabhängig vom Motiv, welches der Beschuldigte geltend mache. «Der Tatbestand des Mordes ist mehrfach erfüllt», erklärte Loppacher.
Anklage und Verteidigung äussern sich
«Unfassbar», «unerklärlich» – das sind zwei Adjektive, mit denen die Presse den ersten Tag des Prozesses vor dem Bezirksgericht Lenzburg, den Dienstag, am Tag danach beschreibt. Tatsächlich haben die Befragung des Beschuldigten sowie zwei psychiatrische Gutachten nur wenig dazu beigetragen, den Vierfachmord von Rupperswil begreifbarer zu machen. Der geständige Angeklagte selber, der vor der Ermordung seiner Opfer einen 13-jährigen Jungen missbraucht haben soll, bezeichnete die Tat als «krank» und gab sexuelle Befriedigung als Hauptmotiv an. Ursprünglich soll die Geldbeschaffung im Vordergrund gestanden haben.
Der zweite Verhandlungstag dürfte in der Sache wenig Neues bringen. Vor dem Gericht in Schafisheim geht es darum, welche Strafe Thomas N. erhalten soll, folgen doch nun die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung. Im Zentrum dürfte dabei die Frage stehen, welche Massnahmen neben der Strafe angeordnet werden sollen – also konkret, ob der Angeklagte verwahrt werden soll, allenfalls auch lebenslang. Mindestens Letzteres ist allerdings unwahrscheinlich, weil die Anforderungen dafür hoch sind und die befragten Gutachter den Beschuldigten am ersten Prozesstag als therapiefähig eingeschätzt haben. Allerdings sei es schwierig, abzuschätzen, wie eine Therapie bei ihm wirken werde, erklärte einer der Gutachter.
Für die Gerichtspsychiater handelt es sich bei Thomas N. um einen Pädophilen mit sadistischen, autistischen und zwanghaften Zügen, der sich für seine Neigung geschämt hat und im Berufsleben gescheitert ist. Er konsumierte viel Kinderpornografie im Internet und plante die Tat minuziös. Danach nahm er schon weitere Opfer ins Visier, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift darlegt. Mit seiner Verhaftung kamen die Behörden aber einer neuerlichen Tat zuvor.
Quelle: nzz
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