Steuer, Plakette, Versicherung - Das ändert sich 2016

  16 Dezember 2015    Gelesen: 1503
Steuer, Plakette, Versicherung - Das ändert sich 2016
Elektroautos werden steuerlich gefördert. Allerdings ändert sich zum 1. Januar 2016 der Zeitraum der Kfz-Steuerbefreiung. Autofahrer sollten außerdem zum Jahreswechsel einen Blick auf ihr Kennzeichen werfen:
Wenn die HU-Plakette die falsche Farbe hat, kann es im neuen Jahr Ärger geben. Aber das ist noch nicht alles, was Autofahrer beachten sollten - wichtige Änderungen für 2016 im Überblick:

Kfz-Steuer für Elektroautos: Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Das ist deutlich weniger als bisher. Denn Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2015 zugelassen werden, genießen noch zehn Jahre lang die Befreiung von der Kfz-Steuer.

Gut zu wissen: Wird das Elektroauto innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums verkauft, muss der neue Halter für den noch verbleibenden Zeitraum ebenfalls keine Kfz-Steuern zahlen, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit einem sogenannten Range-Extender genießen das Steuerprivileg übrigens nicht: Sie gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

HU-Plakette ändert Farbe:Wer nach dem 1. Januar noch eine gelbe HU-Plakette auf dem Kennzeichen hat, hat den Termin zur Hauptuntersuchung verpasst. Ab Januar dürfen nur noch Braun, Rosa und Grün unterwegs sein, erklärt die Dekra. Eine braune Plakette zeigt an, dass die HU 2016 fällig ist, bei Rosa ist es 2017 soweit, und Grün steht für 2018.

In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Fristen überzieht, muss bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld rechnen. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht eine vertiefte HU mit weiteren Kosten an.

Neue Typ- und Regionalklassen für die Versicherung: Die einen zahlen ab Januar weniger, die anderen müssen tiefer in die Tasche greifen. So lassen sich die Änderungen in den Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung zusammenfassen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich veröffentlicht. Rund 20 Prozent der Autofahrer profitieren demnach von besseren Regionalklassen, rund 15 Prozent werden heraufgestuft. Die niedrigsten Regionalklassen gelten in den Bundesländern Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, während Berlin am schlechtesten dasteht.

Bei den Regionalklassen der Teil- und Vollkaskoversicherung ändert sich weniger. Für rund 90 Prozent der Versicherten bleibt laut GDV alles beim Alten. Die beste Schadensbilanz weist in der Vollkasko die Wesermarsch in Niedersachsen auf, in der Teilkasko der Zulassungsbezirk Münster/Westfalen. Die höchste Schadensbilanz in beiden Versicherungen errechneten die Statistiker des GDV für den Landkreis Ostallgäu in Bayern.

Die Regionalstatistik ist für die Kfz-Versicherer einer von mehreren Anhaltspunkten, um die Beiträge zu berechnen. Sie spiegelt die Schadensbilanz einer bestimmten Region wider. Bei der Haftpflicht gibt es zwölf Regionalklassen. Die neu berechneten Regional- und Typklassen treten bei den Versicherern meist am 1. Januar in Kraft.

Euro 4 für Motorräder: Auch Motorräder sollen sauberer werden. Deshalb müssen alle neuen Zweiräder, die ab dem 1. Januar eine Typgenehmigung erhalten, die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Darauf weist der ADAC hin. Nach Ansicht des Verkehrsclubs stellen die neuen Vorschriften für viele Hersteller eine Herausforderung dar.

Ab Januar 2016 müssen alle neuen Motorräder außerdem über ABS oder ein sogenanntes Kombi-Bremssystem verfügen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden.

Volle Punkte für Fußgängererkennung: Die Sicherheitsorganisation Euro NCAP nimmt ab 2016 auch die Fußgängererkennung in das Bewertungsschema auf. Wer die volle Punktzahl erreichen möchte, muss nachweisen, dass das Auto einen Zusammenstoß mit Fußgängern bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h verhindert, erklärt der ACE. Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h müssen die Verletzungen der Fußgänger spürbar gemindert werden.

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