Demnach sollen die Firmen „AAE Chemie Trading“, „Annex Customs“ und „Danmar Logistics“ 24 Mal Isopropanol, Azeton, Methanol und Dichlormethan nach Syrien und in den Libanon geliefert haben, obwohl solche Außenhandelsdeals seit 2013 verboten sind und seit 2014 gesondert lizenziert werden müssen.
Eine der gelieferten Substanzen könne nicht nur bei der Produktion von Arznei- und Reinigungsmitteln sondern auch bei der Herstellung von chemischen Waffen genutzt werden, so das Magazin.
Die betroffenen Firmen wollen von der Pflichtlizenzierung solcher Geschäfte nichts gewusst und nur mit bewährten Privathändlern gearbeitet haben.
Nun soll die Klage der belgischen Zollbehörde Mitte Mai von einem Gericht in Antwerpen behandelt werden. Die „Knack“-Redaktion zeigte sich darüber erstaunt, dass das Zollamt das Fehlen der erforderlichen Dokumente erst nach den Lieferungen entdeckt hatte.
Syrien hatte seine Chemiewaffen-Bestände ausführen lassen. Im Januar 2016 gab die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) die völlige Vernichtung des syrischen C-Waffen-Arsenals bekannt.
sputnik.de
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