Die Schweizer Bank Julius Bär kann im Streit um altes DDR-Vermögen einen weiteren Erfolg gegen die Bundesrepublik Deutschland verbuchen. Das Zürcher Obergericht hat ein erstinstanzliches Urteil zugunsten der Bank bestätigt. Dies teilte Julius Bär am Dienstag mit. Das Urteil in zweiter Instanz ist noch nicht rechtskräftig.
Der Rechtsstreit läuft bereits seit 2014. Deutschland hatte die Schweizer Privatbank auf Schadensersatz für verschwundenes DDR-Staatsvermögen in Höhe von 97 Millionen Franken verklagt. Dazu kamen seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen. Insgesamt soll es laut Berichten um rund 200 Millionen Franken (167 Mio Euro) gehen. Bereits im vergangenen Dezember hatte das Bezirksgericht Zürich die Klage aus Deutschland abgewiesen.
Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), eine Nachfolgerin der Treuhand, hatte den Angaben zufolge geltend gemacht, dass die Privatbank als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade, die Bär 2005 übernommen hatte, vom Schweizer Konto einer DDR-Firma unzulässige Auszahlungen und Überweisungen veranlasst hatte. Die Richter am Bezirksgericht sahen hingegen keinen Grund, an den Befugnissen der Bank für die Geldtransfers zu zweifeln.
Deutschland bemüht sich seit der Wiedervereinigung, in der Schweiz versteckte DDR-Millionen wiederzubekommen. Es sollen große Beträge über die in Wien ansässige DDR-Außenhandelsgesellschaft Novum auf Schweizer Konten transferiert worden sein.
Die Alleingesellschafterin der Firma war die österreichische Kommunistin Rudolfine Steindling, die gute Beziehungen zu SED-Chef Erich Honecker hatte und lange Treuhänderin der österreichischen Kommunistischen Partei war.
n-tv
Tags: