Aserbaidschan versteuert Krypto-Einnahmen

  07 Mai 2018    Gelesen: 2323
Aserbaidschan versteuert Krypto-Einnahmen

Einnahmen aus Krypto-Fiat-Transaktionen sollen in Aserbaidschan besteuert werden. Das geht aus einem Bericht der lokalen Nachrichtenagentur Trend vom Samstag, 5. Mai, hervor. Nijat Imanov vom Finanzministerium des Landes erläuterte die neuen Maßnahmen im Rahmen des zweiten Finanz- und Investitionsforums (FIF 2018) in Baku am Samstag.

Im Rahmen des Forums erklärte Imanov:

"Wir werden das als Gewinnsteuer für juristische Personen und Einkommenssteuer für natürliche Personen regeln. Wenn jemand eine Kryptowährung kauft und diese dann verkauft, nachdem der Kurs gestiegen ist, wird dieser Betrag als Einkommen erfasst und sollte daher auch bei der Steuererklärung angegeben werden."

Trend berichtet weiter, dass der Markt für Kryptowährungen in Aserbaidschan zwischen Mai und Dezember 2017 deutlich gewachsen ist. Der Kryptohandel ist zu einer immer beliebteren Einnahmequelle geworden.

Krypto-Krypto- und Krypto-Fiat-Handel sowie das Mining gelten in den meisten Ländern als steuerpflichtige Ereignisse und unterliegen entweder der Einkommens- oder Ertragssteuer (Kapitalertragssteuer). Frankreich zum Beispiel hat in letzter Zeit die meisten Fälle von Krypto-Handel - ausgenommen Mining und Handel auf "industrieller Ebene" - unter dem Kapitalertragsgesetz geregelt. Die Einkünfte werden hierbei mit 19 Prozent pauschal besteuert, während eine Einordnung unter das Einkommenssteuergesetz mit bis zu 45 Prozent besteuert werden würde.

Die US-Steuerbehörde IRS, die Kryptowährung als Eigentum und den Kauf, Verkauf, Handel und Mining von Krypto als steuerpflichtige Ereignisse behandelt, musste kürzlich von der wichtigen US-Kryptobörse Coinbase Kundendaten anfordern. Denn es gab Bedenken, dass viele Händler bei ihren Steuererklärungen Gewinne nicht angegeben haben.


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