Trotz einer Zugverspätung von 103 Minuten bei der Anreise muss ein Touristenpaar aus Würzburg die Kosten für einen verpassten Flug selbst tragen. Sie wollten vom Flughafen Köln/Bonn nach Thailand fliegen - kamen aber fünf Minuten zu spät zum Check-in.
Die Kläger seien schlicht zu spät losgefahren, urteilte das Amtsgericht Frankfurt in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die Touristen hätten für die im Flugpreis inbegriffene Bahnfahrt eine Verbindung wählen müssen, die mindestens drei Stunden vor Abflug den Flughafen fahrplanmäßig erreicht.
Darauf habe der Veranstalter auch hingewiesen, stellte das Gericht fest. Die Reisenden hatten hingegen nur einen Puffer von rund zweieinhalb Stunden eingebaut und wegen der Bahnverspätung letztlich den Flug verpasst. Die Kosten für Ersatztickets und eine Hotelübernachtung müssen sie nun selbst tragen.
Grundsätzlich könne der Veranstalter laut dem Urteil auch bei einer Zugverspätung haftbar gemacht werden, weil der angebotene Service Rail&Fly gemeinsam mit dem Flug als einheitliche Leistung angesehen werden müsse. Eine Haftung wäre im konkreten Fall nach Ansicht des Gerichts denkbar gewesen, wenn die Kläger einen früheren Zug genommen hätten.
spiegel
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