Griechenland hat Putschisten Asylrecht zugesprochen

  24 Mai 2018    Gelesen: 884
Griechenland hat Putschisten Asylrecht zugesprochen

In Griechenland hat das Verwaltungsgericht Mitgliedern des gescheiterten Putschversuchs der gülenistischen Terrorvereinigung am 15. Juli 2016 Asylrecht zugesprochen. Das Gericht bewertete Einwände der griechischen Regierung zur Annullierung des Asylrechts, dass dem Putschisten Süleyman Özkaynakçı durch die Flüchtlingsbehörde zugesprochen wurde.

Die Richter des Verwaltungsgerichts wiesen die Einwände der Regierung ab und genehmigten die Gewährung des Asylrechts für die Putschisten. Da das Urteil für Özkaynakçı ein Präzedenzfall darstellt, wurde damit auch für andere Putschisten das Asylrecht zugesprochen.

Mit dem Beschluss des Ausschusses der griechischen Flüchtlingsbehörde wurden neben Özkaynakçı auch an Ahmet Güzel Asylrecht gewährt. Außerdem wurden zwei weitere Putschisten nach einer U-Haft von 18 Monaten auf freien Fuß gesetzt.    

Die freigelassenen vier Putschisten werden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in einem Haus außerhalb von Athen gehalten.

Indessen sollen vier weitere Putschisten, deren U-Haft gegen Monatsende abläuft, ebenfalls auf freien Fuß gesetzt werden.  

Die griechische Justiz hatte drei Auslieferungsanträge der Türkei für Putschisten zurückgewiesen.    

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