Die Richter des Verwaltungsgerichts wiesen die Einwände der Regierung ab und genehmigten die Gewährung des Asylrechts für die Putschisten. Da das Urteil für Özkaynakçı ein Präzedenzfall darstellt, wurde damit auch für andere Putschisten das Asylrecht zugesprochen.
Mit dem Beschluss des Ausschusses der griechischen Flüchtlingsbehörde wurden neben Özkaynakçı auch an Ahmet Güzel Asylrecht gewährt. Außerdem wurden zwei weitere Putschisten nach einer U-Haft von 18 Monaten auf freien Fuß gesetzt.
Die freigelassenen vier Putschisten werden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in einem Haus außerhalb von Athen gehalten.
Indessen sollen vier weitere Putschisten, deren U-Haft gegen Monatsende abläuft, ebenfalls auf freien Fuß gesetzt werden.
Die griechische Justiz hatte drei Auslieferungsanträge der Türkei für Putschisten zurückgewiesen.
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