Während die Zahl der Abschiebungen nach Algerien 2015 noch bei 57 lag, kletterte sie 2016 auf 169 und lag 2017 bei 504, wie aus Daten des Bundesinnenministeriums hervorgeht. Bis zum 31. August 2018 habe sich der Trend mit 400 Abschiebungen fortgesetzt, sagte eine Ministeriums-Sprecherin am Montag in Berlin.
Bei Tunesien hat sich ihren Angaben zufolge die Zahl der Abschiebungen von 17 im Jahr 2015 über 116 im Jahr 2016 bis auf 251 im Jahr 2017 gesteigert und damit fast verfünfzehnfacht. Bis zum Stichtag 31. August 2018 gab es bereits 231 Rückführungen.
Nach Marokko wurden 2015 noch 61 Personen abgeschoben, 2016 waren es 112 und 2017 634, was einer Verzehnfachung gleichkommt. Auch hier bestätigte sich dem Innenministerium zufolge mit 476 Abschiebungen in diesem Jahr der Trend.
Mit Marokko, Algerien und Tunesien führe das Innenministerium gemeinsam mit anderen Ressorts seit 2016 intensive Verhandlungen über die Verbesserung der Rückkehrzusammenarbeit, sagte die Sprecherin. Dies habe bei allen drei Herkunftsländern zu signifikanten Fortschritten bei der Identifizierung potenzieller Ausreisepflichtiger geführt. Bei allen drei Staaten habe erreicht werden können, dass die Identifizierung auf der Basis des Austauschs von biometrischen Daten in elektronischer Form erfolge. Das habe bereits zu einer starken Steigerung der Anzahl der Identifizierungen geführt, für die auf Antrag der zuständigen deutschen Behörden nunmehr “in der Regel problemlos und zügig” die notwendigen Reisedokumente ausgestellt würden.
Die Bundesregierung will die drei nordafrikanischen Länder sowie Georgien in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufnehmen, um Asylverfahren für Menschen von dort zu beschleunigen und Abschiebungen zu erleichtern. Im Bundesrat stoßen die Pläne auf Vorbehalte, vor allem bei jenen Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind.
reuters
Tags: