Gericht verhängt Fahrverbote für Köln und Bonn

  08 November 2018    Gelesen: 665
Gericht verhängt Fahrverbote für Köln und Bonn

Nach Stuttgart, Berlin und Frankfurt müssen sich Autofahrer künftig auch in Köln und Bonn mit Fahrverboten auseinandersetzen. Weil die Schadstoff-Grenzwerte der Luft überschritten werden, gelten dort ab April 2019 Beschränkungen für ältere Diesel-Fahrzeuge.

Die Städte Köln und Bonn müssen wegen hoher Luftverschmutzung ab April 2019 Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe beschlossen. Ab April nächsten Jahres müsse Köln in der bestehenden Grünen Umweltzone ein Fahrverbot einführen. Dies betreffe Dieselautos mit Euro4-Motoren. Ab September 2019 müsse das Verbot auch Dieselfahrzeuge mit Euro5-Motoren erfassen. Im benachbarten Bonn müssen dem Urteil zufolge zwei vielbefahrene Straßen für ältere Dieselautos ab April 2019 gesperrt werden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die verhängten Fahrverbote allerdings kippen. "Es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Verkehrsstruktur der Stadt Köln mit ganz erheblichen Auswirkungen für Anwohner, Pendler und den gesamten Wirtschaftsstandort der Stadt Köln", erklärte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am Donnerstag. Das Gericht habe die Frage der Verhältnismäßigkeit einer derart weitreichenden Entscheidung nicht dargelegt. "Aus diesem Grund werden wir selbstverständlich in Berufung gehen."

In der Domstadt wird der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten - statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm. In Bonn lag der Wert bei bis zu 47 Mikrogramm. Aus Sicht der DUH sind Fahrverbote das einzig wirkungsvolle Mittel, um die Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen.

Bei der Verhandlung machte Vorsitzende Richter Michael Huschens früh klar, dass er den Grad der Verschmutzung für inakzeptabel hält. Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte und würden seither gerissen - "das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen", sagte er. Und je länger es im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden. Dabei verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte.

In vielen Städten werden vor allem durch Diesel-Abgase Schadstoff-Grenzwerte überschritten. Damit die Luft sauberer wird, gibt es in Hamburg bereits Streckensperrungen für ältere Diesel. Gerichte hatten Fahrverbote auch etwa für Stuttgart, Berlin oder Frankfurt angeordnet, die 2019 in Kraft treten könnten.

Quelle: n-tv.de


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