Weidels AfD-Kreis erhielt Geld aus Belgien

  15 November 2018    Gelesen: 715
Weidels AfD-Kreis erhielt Geld aus Belgien

Die Spendenaffäre der AfD zieht weitere Kreise: Wie die Partei selbst einräumt, gingen beim Kreisverband von Alice Weidel nicht nur dubiose Summen aus der Schweiz ein. Auch aus dem EU-Ausland kam eine nicht deklarierte Großspende in sechsstelliger Höhe.

Der AfD-Kreisverband von Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel hat neben der Großspende von 130.000 Euro aus der Schweiz nach Parteiangaben auch 150.000 Euro aus dem EU-Ausland erhalten. Dieser weitere Geldbetrag sei aus Unklarheit über die Herkunft aber zurücküberwiesen worden, teilte die AfD mit. Das Geld sei am 13. Februar auf einem vom Kreisverband Bodenseekreis geführten Konto bei der Sparkasse Bodensee eingegangen.

Als Absender wird auf der Überweisung eine "Stichting Identiteit Europa" (Stiftung Identität Europa) angegeben. Laut AfD handelt es sich dabei "anscheinend (um) eine belgische Stiftung". Im Netz taucht allerdings unter exakt diesem Namen eine Stiftung auf, deren Kontaktadresse auf einen Sitz in einem Industriegebiet am Stadtrand von Den Haag in den Niederlanden hindeutet. Die spärlichen Angaben zum Stiftungsziel werden auf niederländisch angeboten. Wer sich hinter der Stiftung verbirgt, ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Der Internetauftritt der Stiftung verweist auf eine ähnlich allgemein gehaltene Artikelsammlung zum Thema "europäische Identität", als deren verantwortlicher Herausgeber eine Firma namens AMR Consultants B.V. mit Sitz in Rotterdam auftritt.

Der AfD-Kreisverband Bodensee ging der Sache offenbar nicht weiter nach. Die nun bekannt gewordene zweite Großspende habe nach Einschätzung der Partei angenommen werden dürfen, hieß es einer Mitteilung der AfD. "Allerdings konnte der AfD-Kreisverband Bodenseekreis weder die Spenderidentität noch die Spendermotivation zweifelsfrei feststellen, weshalb er letztlich beschloss, das Geld von 'Stichting Identiteit Europa' nicht anzunehmen." Nach einer Prüfung sei die fragliche Spende am 9. Mai zurücküberweisen worden, heißt es.

Der neue Vorgang sei der Bundesgeschäftsführung am Dienstag von Vertretern des Kreisvorstandes mitgeteilt worden. AfD-Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß habe die Bundestagsverwaltung noch am selben Tag darüber in Kenntnis gesetzt, berichtete die AfD. Wegen der Spende aus der Schweiz hatte die Staatsanwaltschaft Konstanz zuvor bereits Ermittlungen gegen Weidel angekündigt.

Anders als im Fall der Schweizer-Spende handelt es sich bei dem Geld der "Stichting" um eine Spende aus dem EU-Ausland. Die AfD-Verantwortlichen sahen jedenfalls von einer Anmeldung, wie sie das deutsche Parteiengesetz für Großspenden eigentlich vorschreibt, ab. Das Geld hätte nach Einschätzung der Partei verwendet werden dürfen, argumentiert die AfD. Aus diesem Grund sei auch keine Anzeige nach Paragraf 25 Absatz 3 Satz 2 Parteiengesetz erfolgt.

Stattdessen wurde der fragliche Betrag im Mai - knapp drei Monate nach dem Eingang - "in voller Höhe an den Absender" zurücküberwiesen. Die von der AfD zitierte Passage des Parteiengesetzes regelt, unter welchen Bedingungen Parteien Spenden aus dem Ausland annehmen dürfen, etwa wenn es sich um Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen oder anderen EU-Bürgers handelt.

Strafanzeige gegen Weidel

Die Schweizer Spende war ebenfalls an Weidels Kreisparteiverband gegangen, allerdings anders als im Fall der belgischen Summe mit dem ausdrücklichen Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel". Das Geld war von der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG überwiesen worden, allerdings nur "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund", wie der der Verwaltungsrat einem Rechercheteam von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" mitgeteilt hatte. Parteispenden von mehr als 1000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn, der Spender ist Deutscher.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte vor dem Bekanntwerden des belgischen Falls erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen Weidel. Entsprechende Schreiben - die Voraussetzung für Ermittlungen gegen Abgeordnete - seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt worden, teilte die Behörde mit. Laut Staatsanwaltschaft war am Dienstag in der Angelegenheit eine Strafanzeige gegen Weidel und weitere Mitglieder des Kreisverbandes Bodenseekreis eingegangen. Aus den Reihen der FDP kam die Forderung auf, den Umgang der AfD mit ihren Finanzen insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen.

Quelle: n-tv.de


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