Polizeieinsatz wegen AfD-Abgeordnetem im Landtag

  13 Dezember 2018    Gelesen: 808
Polizeieinsatz wegen AfD-Abgeordnetem im Landtag

Tumulte im Landtag: Trotz mehrfachen Verweises des Saales weigerte sich der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple aufzustehen - bis die Polizei anrückte. Nun will ihn der Landesvorstand der Südwest-AfD aus der Partei ausschließen.

Nach den Tumulten im baden-württembergischen Landtag will der Landesvorstand der Südwest-AfD den Landtagsabgeordneten Stefan Räpple aus der Partei ausschließen. Ein Parteiausschlussverfahren solle wegen Verstößen gegen die Grundsätze der Partei und wiederholten parteischädigenden Verhaltens in die Wege geleitet werden, teilte ein Sprecher des Landesverbands am Mittwoch mit.

Zu den Tumulten war es gekommen, nachdem sich Räpple trotz Aufforderung des Landtagspräsidiums geweigert hatte, den Saal zu verlassen. Räpple musste anschließend von der Polizei hinaus begleitet werden. Auch der fraktionslose Abgeordnete Wolfgang Gedeon wurde nach mehreren Zwischenrufen mit Hilfe der Polizei des Saales verwiesen. Beide sind jetzt vom Präsidium für mehrere Sitzungen ausgeschlossen.

Anlass war eine von der AfD angestoßene Debatte über Abtreibungen und vermeintliche „linksideologische Einflüsse“ in Kindergärten. Räpple hatte von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) bereits zu Beginn der Debatte einen Ordnungsruf erhalten. Er hatte die SPD mit „So sind sie, die roten Terroristen!“ beschimpft.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte daraufhin am Ende seines Redebeitrags, die „geistigen Vorläufer von Leuten wie Herrn Räpple“ seien „im Stechschritt durch das Brandenburger Tor marschiert“. Räpple bestand schreiend auf einen Ordnungsruf von Aras gegen Rülke. Sie folgte dem nicht, sagte Räpple aber die Möglichkeit einer persönlichen Erklärung zu und rief ihn zur Ruhe. Räpple rief weiter dazwischen und wurde schließlich des Saales verwiesen. „Sie verlassen jetzt die Sitzung“, rief Aras. „Nein, ich bleibe hier“, rief er zurück und blieb demonstrativ auf seinem Platz sitzen.

Saalverweis auch für Gedeon

Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen. Erst nachdem drei Polizeibeamte minutenlang auf Räpple einredeten, verließ der Abgeordnete den Saal. Daraufhin stand die gesamte AfD-Fraktion aus Protest auf und zog sich aus dem Plenum zurück. Räpple kündigte später an, Verfassungsklage einreichen zu wollen.

Die Debatte wurde kurz darauf mit der AfD-Fraktion, aber ohne Räpple, lautstark fortgesetzt. Schließlich wurde auch der fraktionslose Abgeordnete Wolfgang Gedeon nach Zwischenrufen des Saales verwiesen. Er hatte zwei Ordnungsrufe von Aras erhalten und daraufhin gerufen, so könne sie ein Parlament in Anatolien führen, nicht in Deutschland. Aras schloss Gedeon von der Sitzung aus. Auch er weigerte sich zu gehen und wurde von der Polizei aus dem Saal begleitet.

Einzigartiger Vorgang in Baden-Württemberg

In der Geschichte des baden-württembergischen Landtags sei dieser Vorgang einzigartig. „Bisher wurden die Anordnungen der Präsidentin immer eingehalten“, sagte die Sprecherin.

Räpple war in der Vergangenheit schon mehrmals wegen Zwischenrufen im baden-württembergischen Landtag aufgefallen. So wurde er bereits mehrfach zur Ordnung gerufen und einmal sogar des Sitzungssaals verwiesen.

Gedeon ist Mitglied der AfD, gehört aber nicht der Fraktion im Landtag an. Er trat 2016 wegen Antisemitismusvorwürfen aus der baden-württembergischen Landtagsfraktion aus. Dies führte zu einer Spaltung der Fraktion. Wenige Monate später wurden die Fraktionen wieder vereint.

welt


Tags:


Newsticker