Wäre es nach der FDP gegangen, hätte es schon jetzt eine Entscheidung ergeben: Die Freidemokraten hatten eine sofortige Abstimmung darüber verlangt, ob das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, der in Paragraf 219a geregelt ist, abgeschafft werden soll. Das aber verhinderten Union und SPD mit ihrer Koalitionsmehrheit. Der Bundestag hat den FDP-Antrag in die Ausschüsse verwiesen.
Paragraf 219a verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche - demnach macht sich schon strafbar, wer "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet.
Nicht nur die FDP ist dafür, den Paragrafen 219a zu streichen. Gleiches gilt für die Linke und die Grünen - und im Grunde auch für die SPD. Damit gäbe es im Bundestag eigentlich eine Mehrheit für diesen Schritt. Dafür müssten die Sozialdemokraten allerdings gemeinsam mit den entsprechenden Oppositionsparteien gegen CDU und CSU stimmen. Das würde einen Bruch des Koalitionsvertrags bedeuten.
Im März hatte die SPD einen eigenen Antrag auf Abschaffung des Paragrafen einbringen wollen - ihn dann aber nicht zur Abstimmung gebracht und den Streit damit vertagt. Stattdessen setzen die Sozialdemokraten auf eine gemeinsame Lösung mit der Union. Einen Kompromiss haben die Parteien gerade erst gefunden: Danach bleibt das Werbeverbot bestehen, doch es soll klar geregelt werden, in welchem Rahmen Ärzte und Kliniken über Abtreibungen informieren dürfen. (Lesen Sie hier eine Kolumne zum Thema Abtreibung)
Innerhalb der SPD gibt es erhebliche Kritik an der jetzt gefundenen Lösung. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sprach jedoch von einem "wichtigen Schritt in die richtige Richtung". Immerhin bringe der Kompromiss mit der Union eine verbesserte Information für die betroffenen Frauen sowie eine größere Rechtssicherheit für die Ärzte.
spiegel
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