Mit einem Gesetzespaket will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Abschiebung ausreisepflichtiger und straffällig gewordener Ausländer vorantreiben. Die bisherigen Instrumente zur Durchsetzung von Ausreisepflichten hätten sich als "noch nicht effektiv genug erwiesen", heißt es in einem 73-seitigen Referentenentwurf, der dem SPIEGEL vorliegt. Nur "ein Bruchteil" dieser Personen verlasse Deutschland wirklich.
Zentraler Bestandteil des Seehofer-Entwurfs sind schärfere Vorschriften über Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam. So will der CSU-Minister eine "erweiterte Vorbereitungshaft" einführen, wenn ein Ausländer "das Abschiebungsverfahren umgeht oder behindert", etwa indem er "seine Identität nicht offenlegen bzw. darüber täuschen" will. Auch soll es leichter werden, Menschen auszuweisen, die wegen "Sozialleistungsbetrugs" oder Rauschgiftdelikten verurteilt worden sind.
Ausreisepflichtige will Seehofer künftig in zwei Kategorien einteilen, je nachdem, ob sie "unverschuldet" an der Ausreise gehindert oder dafür mitverantwortlich sind. Im letzteren Fall drohen den Betroffenen geringere Sozialleistungen, wenn sie sich etwa nicht um einen neuen Pass bemühen.
Bis es genügend Abschiebehaftplätze gebe, will Seehofer die Betroffenen in normalen Strafvollzugsanstalten unterbringen - nach geltendem Recht ist dies verboten.
Seehofer will unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verankern
Der Bundesinnenminister greift auch einen Vorschlag seines baden-württembergischen Amtskollegen Thomas Strobl (CDU) aus dem Sommer auf: Gegen Ausländer, die schwere Straftaten begangen haben, soll künftig eine dauerhafte Einreisesperre möglich sein.
Strobl begrüßt den Vorstoß dementsprechend: "Wenn Ausländer schwerste Gewaltverbrechen begehen oder terroristische Organisationen unterstützen, sollte gesetzlich ein von vornherein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verankert werden", sagte er dem SPIEGEL.
Auch personell konzentriert sich das Bundesinnenministerium stärker auf Abschiebungen: In der vergangenen Woche wurde ein neues siebenköpfiges Referat "Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr; Rückführung von Gefährdern" eingerichtet. Es übernimmt auch die Fachaufsicht über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in dieser Frage.
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