Das sind Gabriels Gebote für Edeka

  13 Januar 2016    Gelesen: 817
Das sind Gabriels Gebote für Edeka
Sigmar Gabriel gibt der Supermarkt-Fusion seinen Segen: Edeka darf Kaiser’s Tengelmann übernehmen. Doch der SPD-Wirtschaftsminister macht strenge Vorgaben, die Edeka gar nicht gefallen dürften.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will dem Handelsriesen Edeka die umstrittene Übernahme der Supermarktkette Kaiser`s Tengelmann erlauben, wenn Edeka unter anderem umfassende Arbeitsplatz- und Standortgarantien abgibt. So müssten 97 Prozent der 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser`s Tengelmann zumindest für fünf Jahre gesichert sein, sagte Gabriel am Dienstag in Berlin.

Edeka müsse durch Verträge mit der Gewerkschaft Verdi etwa sicherstellen, dass über fünf Jahre nach der Übernahme von Kaiser`s Tengelmann keine Filialen an selbstständige Lebensmittelhändler abgetreten würden, heißt es in einem Dokument seines Ministeriums ergänzend.

Edeka müsse alle Bedingungen erfüllen, sonst werde er keine Ministererlaubnis erteilen: „Es gibt keine Hintertür“, betonte Gabriel. Das Handelsblatt hatte bereits am Dienstagvormittag über die Genehmigung berichtet. „Mit dem heutigen Tag ist das Verfahren nicht abgeschlossen“, sagte der SPD-Chef. In den kommenden 14 Tagen könnten sowohl die beiden Antragsteller Edeka und Kaiser`s Tengelmann als auch 13 weitere Verfahrensbeteiligte ihre Stellungnahmen zu den von ihm genannten Auflagen abgeben.

Gabriel widersetzt sich damit der Einschätzung der Monopolkommission. Die hatte im August 2015 geurteilt, dass auch eine Ministererlaubnis unter Auflagen und Bedingungen nicht möglich sei. Im April 2015 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der Kaiser’s-Tengelmann-Filialen durch Edeka untersagt.

Die Behörde fürchtete in zahlreichen Regionen eine erhebliche Wettbewerbsbehinderung. Gabriel musste neben den Wettbewerbsbedingungen bei einer Ministererlaubnis auch die Auswirkungen auf das Gemeinwohl berücksichtigen. Den Antrag auf Ministererlaubnis hatten Edeka und Tengelmann bereits im April gestellt.



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