Klage gegen Kik wegen Fabrikbrands in Pakistan abgewiesen

  10 Januar 2019    Gelesen: 1785
Klage gegen Kik wegen Fabrikbrands in Pakistan abgewiesen

Das Landgericht Dortmund hat Schmerzensgeldklagen im Zusammenhang mit dem Brand in einer Textilfabrik des Unternehmens Kik in Pakistan abgewiesen.

Ein Sprecher des Gerichts sagte, der Fall sei verjährt. In dem Zivilverfahren hatten vier Betroffene des Brandes Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 30.000 Euro gefordert. Die Kläger aus Pakistan machten geltend, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards hingewirkt habe. Kik betont dagegen, das Feuer sei durch einen Brandanschlag ausgelöst worden. Bei dem Brand in der Stadt Karatschi 2012 waren mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen.


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