Nord Stream: Schweizer Gericht hebt Sicherungsmaßnahmen von Gazprom-Aktien auf

  18 Januar 2019    Gelesen: 1343
Nord Stream: Schweizer Gericht hebt Sicherungsmaßnahmen von Gazprom-Aktien auf

Ein Gericht im Kanton Zug in der Schweiz hat am 16. Januar den Beschluss gefasst, seine Anordnung vollständig aufzuheben, die am 29. Mai 2018 zur Verhängung von Sicherungsmaßnahmen für Gazprom-Aktien in der Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG sowie für die Rechte von Gazprom auf Forderungen gegenüber diesen Unternehmen verabschiedet wurde.

Einer Mitteilung des russischen Unternehmens zufolge wird Gazprom „seine Rechte weiterhin in Übereinstimmung mit der gültigen Gesetzgebung verteidigen“.

Am 28. Februar 2018 hatte ein Stockholmer Schiedsgericht eine endgültige Entscheidung im Streit zwischen Gazprom und Naftogaz Ukraine im Rahmen des Vertrages über den Gastransit durch das ukrainische Territorium getroffen.

„Im Zusammenhang mit bedeutenden Prozessverstößen, die von den Richtern des Schiedsgerichts zugelassen wurden, wandte sich Gazprom am 29. Mai 2018 an das Berufungsgericht des Kreises Svea (Schweden) mit einer Erklärung über die Anfechtung der endgültigen Entscheidung vom 28. Februar 2018 und ihre teilweise Aufhebung. Am 28. Mai 2018 reichte Gazprom eine Klage vor Gericht hinsichtlich der vollständigen Aufhebung der Schiedsgerichtsentscheidung ein“, erinnert Gazprom.

Auf Antrag von Naftogaz Ukraine, das versucht hat, den Beschluss des Stockholmer Schiedsgerichts vom 28. Februar 2018 zwangsmäßig auszuführen, hat das Gericht des Kantons Zug den Beschluss gefasst, in der Schweiz Sicherungsmaßnahmen für Gazprom-Aktiva in den Unternehmen Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG zu verhängen.

Infolge der Ausführung des Beschlusses des Gerichts des Kantons Zug waren Sicherungsmaßnahmen nur gegen die Forderungsrechte von Gazprom an Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG verhängt worden.

sputniknews


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