Die Hängepartie um den Brexit geht in dieser Woche in eine neue Runde. An diesem Dienstag will die britische Premierministerin Theresa May in Nordirlandeine Verhandlungslösung mit der EU beschwören, und morgen möchte der irische Regierungschef Leo Varadkar in Brüssel über die Folgen eines ungeregelten Brexit sprechen. Drei Möglichkeiten stehen derzeit im Raum: Es gibt rechtzeitig vor dem geplanten Austritt am 29. März einen Deal zwischen London und der EU, es gibt keinen Deal – oder das Brexit-Datum wird angesichts des Verhandlungsstillstands verschoben.
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Diese dritte Option wird offenbar im britischen Kabinett ernsthaft diskutiert. Das berichtete der gewöhnlich gut informierte konservative „Telegraph“ am späten Dienstagabend in seiner Online-Ausgabe, ohne genauere Quellen zu nennen. Falls Mays ausgehandelter Vertrag die Zustimmung des Parlaments erhält, fordern einige Minister demnach eine zweimonatige Gnadenfrist nach dem offiziellen Austrittsdatum am 29. März, um notwendige Gesetze auf den Weg zu bringen. Bis zum 24. Mai solle Großbritannien weiterhin ein EU-Mitglied bleiben wie bisher.
Premierministerin May hatte allerdings wiederholt betont, Großbritannien werde die EU wie geplant am 29. März verlassen. Diskussionen über eine Verzögerung des Austrittsdatums seien kontraproduktiv. Zu den Befürwortern einer Gnadenfrist gehören der Zeitung zufolge Außenminister Jeremy Hunt, Schatzkanzler Philip Hammond sowie Handelsminister Liam Fox. Alle drei hatten sich bereits zuvor öffentlich für eine Verzögerung ausgesprochen.
Eine Verlängerung der Brexit-Verhandlungen um einige Wochen über den 29. März hinaus dürfte sich noch relativ problemlos organisieren lassen. May müsste in diesem Fall den Antrag stellen, dass die in Artikel 50 des EU-Vertrages vorgesehene Frist verlängert wird. Einer solchen Verlängerung müssten dann sämtliche übrigen 27 EU-Staaten zustimmen. EU-Ratschef Donald Tusk hat bereits signalisiert, dass die 27 verbleibenden Länder gegebenenfalls bereits wären, einen „begründeten Antrag für eine Verlängerung“ in Erwägung zu ziehen.
Allerdings bereitet den Rechtsexperten in Brüssel und Straßburg die Frage Kopfzerbrechen, was passieren würde, wenn die Brexit-Verhandlungen gleich um mehrere Monate verlängert würden. Denn zwischen dem 23. und 26. Mai finden Europawahlen statt, und Großbritannien müsste als EU-Mitglied daran teilnehmen. Artikel 20 des EU-Vertrages besagt klipp und klar, dass EU-Bürger „in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament“ wahrnehmen können.
tagesspiegel
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