Die Vereinbarung von Union und SPD sieht vor, dass Ärzte und Krankenhäuser künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Außerdem soll es eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten geben, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Auf Druck von CDU und CSU bleibt der umstrittene Paragraf 219a allerdings bestehen. Er stellt sogenannte „Werbung“ für Abtreibungen weiterhin unter Strafe.
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