Sie erhielten Anspruch auf detaillierte Arbeitsverträge und verlässlichere Arbeitszeiten, erklärte Sozialkommissarin Thyssen in Brüssel. Vorausgegangen war eine Einigung zwischen Unterhändlern der Regierungen, der EU-Kommission und des Europaparlaments. Die Neuregelung betrifft demnach bis zu drei Millionen Arbeitnehmer, etwa Hausangestellte und kurzfristig Beschäftigte in verschiedenen Branchen. Rat und Parlament müssen sich noch damit befassen.
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