Sozialabgaben gesetzlich begrenzen

  13 Februar 2019    Gelesen: 753
Sozialabgaben gesetzlich begrenzen

Bundeswirtschaftsminister Altmaier will die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge durch eine Grundgesetzänderung beschränken.

Die Marke von 40 Prozent müsse unbedingt eingehalten werden, sagte der CDU-Politiker dem Magazin „Stern“. Deshalb solle in den kommenden Jahren eine Quote für Sozialabgaben – ähnlich wie die Schuldenbremse – im Grundgesetz festgeschrieben werden. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu erhalten. Derzeit beträgt der Anteil der Arbeits-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung am Einkommen 39,7 Prozent. Neben dem Arbeitnehmer tragen auch die Arbeitgeber einen Teil.


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