Abgeordnete beraten über Reform des §219a

  15 Februar 2019    Gelesen: 914
Abgeordnete beraten über Reform des §219a

Der Bundestag befasst sich heute mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch.

Mit der Reform sollen sich Frauen leichter als bisher über Möglichkeiten einer Abtreibung erkundigen können. Ärzte und Kliniken dürften demnach über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Hinweise müssen sie auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Auch im Bundesrat ist der Paragraf 219a Thema. Es geht um eine Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen, die eine Streichung des Paragrafen vorsieht. 

Die Länderkammer befasst sich zudem mit dem Asylrecht. Dabei geht es um die Frage, ob Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden, wie es der Bundestag bereits beschlossen hat. 


Ein erster Versuch der Großen Koalition war 2017 im Bundesrat am Widerstand der Grünen gescheitert.

 

deutschlandfunk


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