Das Parlament überwies den entsprechenden Regierungsentwurf ohne Debatte formal in die zuständigen Ausschüsse und machte damit den Weg für eine Abstimmung frei.
Es geht dabei um die Reform des Paragrafen 219a. Geplant ist, dass Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, in Zukunft darauf hinweisen dürfen. Bei allen weiteren Informationen müssen sie aber auf Behörden oder Ärztekammern verweisen.
Die Vorlage wurde mit der Koalitionsmehrheit von Union und SPD angenommen. Anträge der Opposition, den Paragrafen 219a ganz zu streichen, wurden abgelehnt.
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