Eine Hundertschaft der Berliner Polizei war wieder in dem Waldgebiet bei dem Ort Kummersdorf – 50 Kilometer südöstlich von Berlin – unterwegs, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Samstagabend mitteilte. Dabei setzten die Beamten auch spezielle Leichenspürhunde und andere Suchhunde ein. Die Suche sollte am Sonntag nicht weitergeführt werden, so dpa unter Verweis auf das Lagezentrum der Polizei Berlin.
Unter den inzwischen mehr als 1000 Hinweisen sei auch einer auf den Wald zwischen den kleinen Orten Kummersdorf und Wolzig in der Umgebung von Storkow, so die Polizei. Möglicherweise sah dort jemand ein rotes Auto, wie es der Schwager von Rebecca fährt.
„Das vom Tatverdächtigen genutzte Fahrzeug, ein himbeerroter Renault Twingo mit Berliner Kennzeichen, wurde am Tag des Verschwindens Rebeccas von einer Verkehrsüberwachungsanlage auf der Bundesautobahn 12 zwischen Berlin und Frankfurt/Oder, am Montag, den 18. Februar 2019, um 10.47 Uhr und am darauf folgenden Tag, Dienstag, den 19. Februar 2019, um 22.39 Uhr, festgestellt. Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte zu diesen Zeiten allein der 27-jährige Schwager Zugriff auf diesen Pkw”, heißt es in der Polizeimeldung.
Der Mann sitzt als Verdächtiger in Untersuchungshaft und schweigt laut Polizei zu den Beschuldigungen. Ein Prozess könnte ihm auch dann drohen, wenn die Leiche von Rebecca nicht gefunden wird.
„Für eine Anklage braucht es nicht zwingend eine Leiche”, zitiert dpa den Strafrechtler Hans Lilie aus Halle (Saale). Für die Ermittler steige ohne Leichenfund allerdings der Druck, belastbare Beweise zu finden.
„Es gibt einige Fälle, in denen Personen verurteilt worden sind und in denen das Opfer nie gefunden wurde”, sagte Lilie der Deutschen Presse-Agentur.
„In diesen Fällen hat die Indizienkette aber ausgereicht, dass bei dem Richter die Gewissheit bestanden hat, dass ein bestimmtes Tatgeschehen zum Tod des Opfers geführt hat.” Wenn keine Leiche gefunden werde, müsse das Gericht am Ende die Beweise bewerten und seine Schlussfolgerungen ziehen.
Der Strafverteidiger Stefan Conen hatte im RBB-Inforadio kritisiert, dass der beschuldigte Schwager schon als Täter dargestellt werde, obwohl in jedem Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gelte. „Und nicht nur im Ermittlungsverfahren, sondern bis zum Abschluss eines Verfahrens”, hieß es.
Zuvor war berichtet worden, dass das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft in dem Fall für heftige Verstimmungen bei der Polizei Brandenburg gesorgt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich im Zuge der Ermittlungen verraten, dass das sogenannte Kesy-System das Nummernschild des himbeerroten Renault Twingo erkannt hätte. Ein Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums erklärte in diesem Zusammenhang dem Berliner „Tagesspiegel”: „Wir sind stinksauer, dass die Berliner Behörden Details zu der Anlage und zum Standort einfach ausposaunt haben.” Diese Weitergabe von Ermittlungsmethoden sei fatal und erschwere die Fahndung nach Autodieben und anderen Straftätern immens.
sputniknews
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