Am 16. April soll die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt werden, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag bestätigte. Formal richtet sich die Klage gegen das Kanzleramt. Zuvor hatte der „Tagesspiegel” darüber berichtet.
Der Satiriker Jan Böhmermann hatte mit dem satirischen Gedicht „Schmähkritik” in seiner Fernsehsendung 2016 einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst, meldet die Deutsche Presse-Agentur (DPA). Merkel nannte das Gedicht damals „bewusst verletzend”, wie Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu berichtete. Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als Fehler. 2017 drohte Böhmermann laut einem Medienbericht Merkel mit einer Klage.
Erdogan selbst hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt. Das Landgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Böhmermann darf „ehrverletzende” Verse des Gedichts gegen Erdogan nicht wiederholen. Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen. Böhmermann will das Urteil anfechten.
sputniknews
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