Beide sind Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl im Mai. Zuerst hatten „Spiegel Online“ und die „taz“ über die Strafzahlung berichtet.
Meuthen sprach von einer „rechtsirrigen Position“ und kündigte Widerspruch an. „Unsere komplette Rehabilitierung noch vor der Wahl soll eben verhindert werden.“ Er hatte bereits früher angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen vorgehen. Sie habe nichts Illegales getan. Gleichwohl hat der AfD-Bundesvorstand beschlossen, eine Million Euro wegen der drohenden Strafzahlungen zurückzulegen.
Meuthen hatte im März der „Welt“ gesagt, er selbst habe Anfang 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf von der Schweizer Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro erhalten, die die Bundestagsverwaltung als illegale Spenden ansehe.
Im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswahlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstützt wurde, gehe die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus.
Die Bundestagsverwaltung erklärte nun, dass „diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen“. In beiden Fällen sei ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeträge festgelegt worden.
Weitere Strafzahlungen könnten auf die AfD wegen Zuwendungen von rund 132.000 Euro aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel zukommen. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch diese Spenden für den Bundestagswahlkampf von Weidel, so die dpa.
sputniknews
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