„Wir haben keinen Zweifel an dem Motiv, die Geschädigte kommen zu lassen, um sie auf den Strich zu schicken“, sagte Richter Philip Stoll am Dienstag bei der Urteilsverkündung am Münchner Landgericht I. Die beiden wurden unter anderem wegen schwerer Zwangsprostitution verurteilt.
Das Paar hatte das Opfer, das damals in Berlin lebte, Ende 2017 über einen Online-Chat kennengelernt. Der 28 Jahre alte Mann hatte der 27-Jährigen die Ehe versprochen, seine 29-jährige Verlobte gab sich als seine Schwester aus. Kurz nach der Ankunft des Opfers in München kam es zum Geschlechtsverkehr mit dem Mann.
Das Gericht wertete dies als sexuellen Übergriff. Mit der verlorenen Jungfräulichkeit und weiteren Drohungen setzte das Paar, das ebenfalls aus Afghanistan stammt, die Frau anschließend derart unter Druck, dass sie sich schließlich prostituierte. Die Einnahmen kassierten die Angeklagten. Monate später ging sie mit einem Freier zur Polizei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
sputniknews
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