Bei der Genehmigung von Lehrbüchern und der Erteilung der Lehrerlaubnis für die Religionslehrer habe es Fehler und Missstände gegeben, erklärte der Verband in einer Stellungnahme für eine Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag. So sei es beispielsweise unhaltbar, dass man für eine Lehr-Erlaubnis eine Tätigkeit in einer Moschee-Gemeinde nachweisen müsse. Um die Qualität des islamischen Religionsunterrichts zu erhalten, müssten diese Fehler nun korrigiert werden.
Das 2012 in Nordrhein-Westfalen eingeführte Schulfach des islamischen Religionsunterrichts muss neu gestaltet werden, weil eine Übergangslösung Ende Juli ausläuft. Das Schulministerium will, dass der bekenntnis-orientierte Unterricht fortgesetzt wird.
Deutschlandfunk
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