Gefährder Raschid K. zu Freiheitsstrafe verurteilt

  08 Auqust 2019    Gelesen: 397
Gefährder Raschid K. zu Freiheitsstrafe verurteilt

Bei einem islamistischen Gefährder fanden Staatsschützer eine scharfe Waffe, trotzdem blieb Raschid K. zunächst frei. Nun hat ihn ein Gericht schuldig gesprochen.

Das Amtsgericht in Neuss in Nordrhein-Westfalen hat den islamistischen Gefährder Raschid K. wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und Einbruchdiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe sei nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte Gerichtssprecher Kay Uwe Krüger dem SPIEGEL mit.

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung von K. hätten Rechtsmittel angekündigt, bislang seien auch keine entsprechenden Erklärungen bei Gericht eingegangen. Raschid K. sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft.

Ermittler hatten bei K. vor einiger Zeit eine scharfe Waffe samt Munition und Schalldämpfer gefunden. Trotzdem setzte ein Richter des Amtsgerichts Düsseldorf K. Ende April wieder auf freien Fuß. Zwei Tage nachdem der SPIEGEL den Fall publik gemacht hatte, nahm die Polizei den abgelehnten Asylbewerber erneut fest, als sich Raschid K. in einer Polizeiwache in Mönchengladbach meldete, um seine Auflagen zu erfüllen.

Der Haftbefehl wurde anschließend wieder in Kraft gesetzt. Der formaljuristische Grund: Raschid K. war seit zwei Wochen nicht mehr an seiner Meldeadresse erschienen. Dies wertete der Richter als Verstoß gegen Auflagen.

Eine Abschiebung des 2004 aus Tschetschenien nach Deutschland eingewanderten K. ist nicht möglich. Sein mutmaßlicher Heimatstaat Russland gibt an, einen Mann mit seinen Personalien nicht zu kennen. Ohne Passersatzpapiere scheitert aber eine Abschiebung. Deshalb wird die Duldung von Raschid K. seit mehr als 14 Jahren immer wieder verlängert.

spiegel


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