Ermittler stellen in elf Fällen Verstöße fest

  12 September 2019    Gelesen: 473
Ermittler stellen in elf Fällen Verstöße fest

Bei der Deutschen Bahn haben externe Ermittler in der sogenannten Berateraffäre mindestens elf Rechtsverstöße festgestellt.

Dabei geht es nach übereinstimmenden Berichten vor allem darum, dass ehemalige Vorstände nach ihrem Ausscheiden vom Management Beraterverträge erhalten haben, ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Dies aber sieht das Aktienrecht vor. Die Verträge waren bei einer internen Revision aufgefallen. In einem Fall soll ein früheres Vorstandsmitglied neben einer Abfindung in Millionenhöhe noch weitere Hunderttausende Euro als Beratungshonorar erhalten haben. Bei anderen ehemaligen Führungskräften gehe es um vier- und fünfstellige Summen, wie es weiter heißt. Untersucht werde zudem, inwieweit für die Honorare angemessene Gegenleistungen erbracht wurden.

Die Verträge fallen größtenteils in die Amtszeit des früheren Bahnchefs Grube und seines damaligen Finanzvorstands Lutz. Seit 2017 führt Lutz den bundeseigenen Konzern.


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