Gutachter geht von schweren Misshandlungen im Fall Oury Jalloh aus

  31 Oktober 2019    Gelesen: 643
Gutachter geht von schweren Misshandlungen im Fall Oury Jalloh aus

Gerade erst hatte die Justiz bekannt gegeben, den Feuertod von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle zu den Akten legen zu wollen. Jetzt sorgt ein neues Gutachten zu dem knapp 15 Jahre alten Fall für Aufsehen.

Neue Wendung im Fall Oury Jalloh? Der bei einem Feuer in einer Arrestzelle verstorbene Asylbewerber könnte einem Gutachten zufolge vor seinem Tod schwer misshandelt worden sein. Ihm seien demnach unter anderem das vordere Schädeldach, das Nasenbein, die Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen worden, teilte die Initiative Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) unter Berufung auf eine von ihr in Auftrag gegebene forensische Untersuchung mit.

Wie die "taz" berichtet, kommt das Gutachten des Frankfurter Radiologen Boris Bodelle zu dem Ergebnis, dass Jalloh zum Zeitpunkt der festgestellten Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt worden sein können. Dies könne aus entsprechenden Entzündungen geschlossen werden.

Jalloh war nach einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle am 7. Januar 2005 mit erheblichen Verbrennungen tot aufgefunden worden. Ob er selbst damals die Matratze angezündet hatte, auf der er gefesselt lag, ist bis heute nicht geklärt.

Allerdings verurteilte das Landgericht Magdeburg 2012 einen Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe - er hatte demnach nicht dafür gesorgt, dass Jalloh ausreichend beaufsichtigt wurde. Es schien dem Gericht damals als wahrscheinlich, dass der Brand von Jalloh selbst gelegt worden war.

Die Familie des Mannes aus Sierra Leone geht von Mord aus und versucht seit Jahren, vor Gericht die Aufklärung des Falles zu erreichen. In der vergangenen Woche teilte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg jedoch mit, den Antrag eines Verwandten Jallohs auf Klageerzwingung als unzulässig verworfen zu haben. In dem aktuellen Antrag sei es nicht gelungen, in sich schlüssig und mit ausreichend Beweisen das mögliche Tatgeschehen darzustellen.

Quelle : spiegel.de


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