UN beurteilen Assanges Zuflucht als Haft

  05 Februar 2016    Gelesen: 681
UN beurteilen Assanges Zuflucht als Haft
Die Vereinten Nationen stufen den jahrelangen Aufenthalt des Wikileaks-Gründers in der ecuadorianischen Botschaft als unrechtmäßige Haft ein. Sie fordern die Freilassung.
Rechtsexperten der Vereinten Nationen haben die jahrelange Botschaftszuflucht des Wikileaks-Gründers Julian Assange in London als unrechtmäßige Haft eingestuft. Verantwortlich dafür seien die juristischen Aktionen Schwedens und Großbritanniens, erklärte die unabhängige UN-Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) in Genf.

Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors sowie für eine zuvor erlittene Haftzeit und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden.

Die britischen Behörden stehen auf dem Standpunkt, dass Assange sich freiwillig in der Botschaft aufhält. Sie erkennen den UN-Bericht nicht an. "Das ändert nichts", teilte das Außenministerium in London mit und kündigte an, das Gutachten anzufechten.
Assange, der zuletzt erklärt hatte, er sei ein politischer Flüchtling, dessen Rechte verletzt worden seien, war im Juni 2012 in die Botschaft geflüchtet. Damit wollte er einer Auslieferung an Schweden zu entgehen, wo zwei Frauen Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn erhoben hatten. Der Australier bestreitet die Anschuldigungen und befürchtet nach eigenen Angaben, Schweden könnte ihn wegen seiner Enthüllungen auf Wikileaks an die USA überstellen. Die Plattform hatte unter anderem Tausende geheimer diplomatischer US-Depeschen zugänglich gemacht.

Das schwedische Außenministerium hatte einen Tag vor der Veröffentlichung des offiziellen Berichts des UN-Gremiums erklärt, dass dieses zu dem Urteil gekommen sei, dass das erzwungene Exil Assanges einer "willkürliche Haft" gleichkomme.


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