Man schließe das aus, sagte ein Sprecher in Berlin. Man wolle verhindern, dass es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen komme. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit befassten sich derzeit mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent weiterhin möglich seien. Das Gericht in Karlsruhe hatte Anfang des Monats die bisherige Sanktionspraxis stark eingeschränkt. Demnach dürfen die Leistungen bei Pflichtverletzungen höchstens um 30 Prozent gesenkt werden. Höhere Kürzungen oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Deutschlandfunk
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