Saskia Esken wehrt sich gegen die ARD

  15 Dezember 2019    Gelesen: 711
Saskia Esken wehrt sich gegen die ARD

Der Vorwurf wiegt schwer: Die frischgebackene SPD-Vorsitzende Saskia Esken soll heimlich Mails einer Mitarbeiterin gelesen haben - so stellt es ein ARD-Bericht dar. Die Sozialdemokraten bezeichnen die Angaben als "unwahr und damit rechtswidrig". Eine Sprecherin kündigt Post vom Anwalt an.

Den Bericht über das angebliche Ausspionieren von Mitarbeiter-E-Mails will die neue SPD-Chefin Saskia Esken nicht auf sich sitzen lassen. Esken will sich nach Angaben aus ihrem Umfeld juristisch gegen einen Beitrag des ARD-Magazins Kontraste wehren.

Die in dem fraglichen Bericht erhobenen Vorwürfe, die sich auf ihre Zeit als Vizevorsitzende des Landeselternbeirats Baden-Württemberg beziehen, seien unzutreffend, hieß es. Der beauftragte Medienanwalt Christian Schertz habe nach juristischer Prüfung "presserechtliche Schritte auf Unterlassung, Widerruf und Gegendarstellung" gegen den Sender RBB eingeleitet, bestätigte eine SPD-Sprecherin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Die Berichterstattung sei "unwahr und damit rechtswidrig", betonte die Sprecherin. "Kontraste" hatte Esken vorgeworfen, in die unrechtmäßige Kündigung einer damaligen Mitarbeiterin des Elternbeirats verwickelt gewesen zu sein. Dem Bericht zufolge bestehen am damaligen Vorgehen Eskens rechtliche Zweifel. Ihr wird auch die Durchsuchung des E-Mail-Accounts der betroffenen Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Landeselternbeirats Baden-Württemberg vorgehalten.

Die Kündigung der Mitarbeiterin sei im Mai 2012 erfolgt und mit dem Vorwurf der "Illoyalität" begründet worden. Der Vorgang spielte sich nach ARD-Angaben damit nur wenige Monate nach der Wahl Eskens zur stellvertretenden Vorsitzenden des Landeselternbeirats ab. Die Sendung berief sich auf eigene Recherchen.

Im Bericht wird eine Mail gezeigt, in der Esken die gekündigte Büroleiterin vor die Wahl stellt, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Zwei von der ARD befragte Arbeitsrechtler hätten die Rechtswidrigkeit der Kündigung bestätigt, hieß es.


Quelle: n-tv.de


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