Bis zu drei Jahre Haft für Verbrennen von EU-Flaggen - Opposition im Bundestag skeptisch

  17 Januar 2020    Gelesen: 1103
Bis zu drei Jahre Haft für Verbrennen von EU-Flaggen - Opposition im Bundestag skeptisch

Immer wieder werden Flaggen bestimmter Staaten bei Protesten verbrannt. Bislang steht dies im deutschen Recht nur in bestimmten Fällen unter Strafe. Das soll sich nun ändern. Bis zu drei Jahre Haft sollen Personen drohen, die Symbole anderer Staaten oder auch der EU verunglimpfen. Die Opposition lehnt die Gesetzesänderungen ab.

Wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, muss voraussichtlich bald mit Strafen rechnen. Vertreter der großen Koalition stellten am Mittwoch im Bundestag eine entsprechende Gesetzesänderung in Aussicht. „Diese symbolischen Akte von Verachtung und Hass wollen wir nicht weiter zulassen“, erklärte Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD). Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht bislang nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für Hoheitszeichen anderer Staaten gilt ein vergleichbarer Schutz nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Hintergrund der geplanten Ausweitung sind Vorfälle wie im Jahr 2017, als Demonstranten in Berlin israelische Flaggen vernichtet hatten. Der Protest richtete sich damals gegen die Verlegung der US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem. „So etwas darf in Deutschland nicht geschehen“, sagte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein.

„Umso besser, dass dies nun für die Fahnen aller Länder gelten soll.“ Der Unions-Obmann im Rechtsausschuss, Jan-Marco Luczak (CDU), betonte, wer Flaggen verbrenne, „überschreitet eine Schwelle, die in einem zivilisierten Land nicht überschritten werden darf“.

Anlass der Bundestagsdebatte war ein Gesetzentwurf aus dem Bundesrat, der eigentlich nur Angriffe auf die Flagge und die Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellen wollte. Dieses Vorhaben soll nun erweitert werden, indem man das Zerstören und Beschädigen aller ausländischen Flaggen unter Strafe stellt. „Durch solche Vorgänge kann nicht nur das Ansehen des ausländischen Staates beschädigt werden, auch die guten Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum Flaggenstaat können hierdurch beeinträchtigt werden“, erklärte Lange.

Die SPD-Fraktion verwies zudem darauf, dass mit dem Entwurf auch der Passus wegfalle, nach dem die Regierung die Justiz im Falle von Straftaten gegen ausländische Staaten ermächtigt. Die deutsche Justiz könne selbst beurteilen, wann ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte. Eine Ermächtigung der Regierung sei unnötig - diese Voraussetzung soll deshalb gestrichen werden. Hintergrund ist der Fall von Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung der Sendung rechtliche Schritte verlangt. Die Regierung in Berlin machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei.

Die Linksfraktion lehnt den Entwurf ab. Sie findet, dem Verbrennen von Flaggen sollte man mit dem Ordnungsrecht begegnen, nicht mit dem Strafrecht. „Wir halten es für grundfalsch, die Frage der Achtung von Flaggen, von Symbolen durch das Strafrecht zu regeln. Hierfür reicht nach unserer Auffassung eindeutig das Ordnungsrecht. Das sind Ordnungswidrigkeiten, aber keine Tatbestände gemäß Strafrechtsparagrafen“, machte der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Die Linke) in der Debatte deutlich. Ähnlich argumentieren die Grünen.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen Martens, sieht die Pläne ebenfalls skeptisch und warnt vor einer inflationären Ausweitung von Strafrecht: „Auch der Versuch soll bereits strafbar sein, also das unmittelbare Ansetzen zur Verunglimpfung. Irgendjemand hat gerade eben gespottet, dass könne auch schon der Fall sein, wenn in manchen Männergesangsvereinen der Liedtext der Hymne verteilt wird.“

Die AfD-Fraktion ist aus anderen Gründen dagegen. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Bernd Baumann bemerkte, dass die EU kein Staat sei und dementsprechend für ihre Symbole auch nicht die gleichen Sonderregeln gelten müssten. Die neue Vorschrift diene der „Autorität der Hoheitsmacht“, welche die EU in Deutschland ausübt, so Baumann. Zugunsten dieser Autorität die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst durch das Strafrecht einzuschränken, komme für die AfD überhaupt nicht infrage, betonte der Politiker.

sputniknews


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