Die Vorwürfe gegen die beiden Deutschen, darunter der ehemalige Italien-Chef von Thyssenkrupp, lauten auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Brandstiftung.
In Italien waren die Manager 2016 zu 9 Jahren und 8 Monaten beziehungsweise 6 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Essen hatte die Haftstrafen zwar für vollstreckbar erklärt, aber die Höhe auf deutsches Recht angepasst. In Deutschland gilt ein Höchstmaß für diese Tatvorwürfe von fünf Jahren.
Das Feuer und eine Explosion ereigneten sich in dem Werk in Turin am 6. Dezember 2007. Sieben Männer waren dabei ums Leben gekommen. Die Anklage hatte dem Unternehmen „bewusste Fahrlässigkeit” und fehlende Investitionen in den Brandschutz vorgeworfen. Neben den beiden Deutschen wurden vier italienische Thyssenkrupp-Manager verurteilt.
sputniknews
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