„Das geht nur mit der Widerspruchslösung“

  07 Februar 2020    Gelesen: 605
„Das geht nur mit der Widerspruchslösung“

Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag entscheiden am Donnerstag über neue Organspende-Regeln. Zuvor rührt der Gesundheitsminister noch einmal die Werbetrommel für seinen favorisierten Vorschlag.

Kurz vor der Bundestagsabstimmung über eine Neuregelung der Organspende hat Gesundheitsminister Jens Spahn für die von ihm favorisierte Widerspruchslösung geworben. „Ich bin jahrelang selber dafür eingetreten, allein über Aufklärungskampagnen Menschen für die Organspende zu gewinnen. Aber das reicht nicht“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Damit werden wir den Tausenden Patienten nicht gerecht, die voller Hoffnung auf Spenderorgane warten. Wir müssen mutiger sein und einen Kulturwandel einleiten. Das geht nur mit der Widerspruchslösung.“

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr) über mögliche neue Organspende-Regeln. Zur Abstimmung stehen zwei gegensätzliche Gesetzentwürfe. Eine Abgeordnetengruppe um Spahn schlägt eine grundlegende Umstellung auf eine „doppelte Widerspruchslösung“ vor. Demnach sollen künftig grundsätzlich alle Bürger als Spender gelten. Man soll dem aber jederzeit widersprechen können. Sonst wäre noch bei Angehörigen nachzufragen, ob sie einen Widerspruch des Verstorbenen kennen.

Dagegen stellt sich eine andere Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Sie schlägt vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja erlaubt.

Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Spenden zu kommen. Bei der Abstimmung gibt es keine Fraktionsvorgaben.

Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte sich zuvor in den Funke-Zeitungen gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. „Ich bin aus tiefer Überzeugung für eine Lösung, die das Prinzip der Freiwilligkeit akzeptiert.“ Ihr falle die Vorstellung schwer, „jemand von Staats wegen zur Organspende zu verpflichten, der sich von dieser Pflicht erst wieder freimachen muss.“

faz.net


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